Steuerreform – Teilerfolge erreicht
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Im Zuge der Steuerreform 2015/16 wurde der MwSt.-Satz für Beherbergung auf 13% erhöht.
Bei getrennter Preisauszeichnung gelten nun grundsätzlich folgende Sätze: Speisen 10% USt, Beherbergung 13% USt, Getränke 20% USt. Werden für Beherbergung/Verpflegung Pauschalpreise gewählt, ist nach den Kosten aufzuteilen. Diesen Kostenaufteilungssätzen können die dem Finanzministerium übermittelten Erfahrungswerte zugrunde gelegt werden. Als weitere Option besteht die Möglichkeit, für die Zuordnung zu den jeweiligen im Erlass angeführten Preiskategorien auf die durchschnittlichen Umsätze des vorangegangenen Veranlagungszeitraums zurückzugreifen.
Dies kann für 98% aller Betriebe zu einer entsprechenden Steuerentlastung führen. Lesen Sie in unserem Informationspapier, wie die Sätze im Einzelnen aussehen.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Stand: 09.10.2018