
Was der Standort Österreich jetzt braucht
Die neue Regierung steht. Mit ihr das neue Programm. Auf 211 Seiten präsentierten die drei Regierungsparteien ihre Vorstellungen für die Zukunft.
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Was braucht der Wirtschaftsstandort Österreich? Diese zentrale Frage steht aktuell für die Wirtschaft im Mittelpunkt. Die österreichische Wirtschaft steht vor mehreren Herausforderungen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Um den Standort zu stärken, haben Wirtschaftsvertreter konkrete Forderungen an die Regierung gestellt. Auf der von Wirtschaftskammer-Präsident Karlheinz Kopf initiierten Vorarlberger Standortkonferenz wurde deutlich, was der Wirtschaftsstandort aktuell dringend benötigt: „Auswege aus dem Labyrinth der Bürokratie zu finden, Konzepte zur Entwicklung der Fachkräfte von morgen erarbeiten, räumliche Entwicklungsmöglichkeiten für die Betriebe entwickeln, eine moderne Infrastruktur schaffen und auch ein dynamisches Umfeld zur Stärkung der Innovationskraft im Lande. Das sind nur einige der Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen, denen sich die heimische Wirtschaft gegenübersieht“, erklärte Kopf Anfang Februar.
Neues Regierungsprogramm
Die erste Analyse des Regierungsprogramms zeigt: Ein Kurs der wirtschaftlichen Vernunft hat sich durchgesetzt. Das kürzlich vorgestellte Regierungsprogramm der Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS enthält Maßnahmen, die von der Wirtschaft grundsätzlich positiv aufgenommen werden. Dennoch betonen Wirtschaftsvertreter die Notwendigkeit einer raschen und konsequenten Umsetzung, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs nachhaltig zu stärken.
„Nach langen fünf Monaten der Verhandlungen in einer wirtschaftlich sehr herausfordernden Zeit - die produzierende Wirtschaft befindet sich im dritten Jahr der Rezession - ist es nun gut und wichtig, dass endlich eine Einigung vorliegt und die neue Bundesregierung ihre Pläne für Österreich vorgestellt hat“, sagt KommR Karlheinz Kopf, Präsident der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Er begrüßt grundsätzlich den Abschluss des Regierungsübereinkommens und die baldige Handlungsfähigkeit der Bundesregierung. „Angesichts der tristen Budgetsituation stand ganz offensichtlich die Konsolidierung im Vordergrund . Die großen Würfe zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (Lohnnebenkostensenkung, Investitionsanreize, Energiekostenentlastung) müssen leider noch warten“, merkt WKV-Präsident KommR Karlheinz Kopf an, dass die Ausgestaltungen noch offen sind.
Dennoch finden sich im Programm eine Vielzahl an wichtigen Maßnahmen, wie zum Beispiel:
Anreize für Mehrleistung (Arbeiten im Alter, Überstunden etc.)
Steuererleichterungen (Gewinn-FB, NoVA für Klein-LKW, Mitarbeiterprämie)
Bürokratische Entlastungen (Belegerteilungspflicht, Verfahrensbeschleunigung)
Regionale Auftragsvergaben (Anhebung der Schwellenwerte)
Zugang zu internationalen Fachkräften (RWR-Karte, Saisonkontingente)
Bildung und Forschung (Stärkung im Bereich der Elementarbildung und -pädagogik, wie beispielweise das zweite verpflichtende Kindergartenjahr, das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus sowie die Einführung einer Bildungspflicht und der Ausbau der Ganztagsschulen)
Nähere Infos unter: wko.at/comeback
„In Summe ist es ein ambitioniertes Programm des Machbaren im Rahmen der budgetären Restriktionen, aber mit wichtigen standortpolitischen Maßnahmen. Es gilt in der Folge, durch gezielte Konsolidierungsmaßnahmen (die die Konjunktur nicht belasten) zusätzliche Spielräume für Offensivmaßnahmen für den Standort zu schaffen“, macht Kopf deutlich.
Die WKÖ erwarte von der neuen Bundesregierung, dass sie rasch die richtigen Maßnahmen setzt. Dafür werde die Interessenvertretung der Wirtschaft auch laufend klare Impulse geben. Man erwarte sich einen Stil, der Lösungen und keine neuen Probleme schafft. Und erwartet wird, dass Wirtschaftskraft, Wohlstand undStandort die klare Priorität für die nächsten Jahre sind.
„Erste wichtige Schritte gegen überbordende EU-Bürokratie“
Das Omnibus-Paket der EU-Kommission, das den Bürokratieaufwand bei Nachhaltigkeit senken soll, wird von WKV-Präsident Kopf begrüßt. Gerade, weil es auch für Vorarlberger Betriebe Entlastungen bringt.
Mithilfe einer so genannten „Omnibus-Initiative“ sollen Belastungen durch überbordende Regulierung aus dem EU-Green Deal deutlich reduziert und vereinfacht werden. „Wir sehen das als Erfolg in unseren Bemühungen um Bürokratie-Abbau. Die EU-Kommission hat erkannt, dass Überregulierung eines der größten Hindernisse für Wachstum und Prosperität ist“, erklärt WKV-Präsident KommR Karlheinz Kopf.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Konkret soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) entschlackt werden: Sie soll nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden gelten, die entweder einen Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr 25 Millionen Euro aufweisen. Kleinere Betriebe, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, können weiterhin freiwillig berichten. In diesem freiwilligen Format, das von der Kommission entwickelt wird, sind nur mehr Auskunftspflichten im stark reduzierten Ausmaß notwendig. Die Anwendung der CSRD wurde darüber hinaus für Unternehmen der zweiten Welle (Nicht-PIEs) um zwei Jahre verschoben (d.h. erstmalige Berichterstattung für Geschäftsjahr 2027 in 2028).
Lieferkettenrichtlinie
Zudem hat die EU-Kommission die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vereinfacht: Sorgfaltsprüfungen in der Lieferkette konzentrieren sich künftig hauptsächlich auf direkte Geschäftspartner:innen. In begründeten Fällen – etwa wenn plausible Hinweise auf Verstöße bestehen – kann jedoch weiterhin eine Prüfung indirekter Lieferanten notwendig sein. Jedoch gilt, dass Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden großen Geschäftspartner:innen nur noch Informationen bereitstellen müssen, die durch das freiwillige Berichtsformat der EU gedeckt sind. Dadurch sind kleinere und mittlere Unternehmen von überbordenden Anfragen geschützt. Große Unternehmen müssen im Gegenzug die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette nur noch alle fünf Jahre prüfen anstatt jährlich. Zudem wurde die Umsetzungsfrist der CSDDD auf 2028 verlängert.
Diese Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand erheblich verringern und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken. Die Berichterstattungspflichten werden damit nur auf große Unternehmen konzentriert. Für rund 80 Prozent der Unternehmen entfällt dieser Anwendungsbereich der CSRD. Das alles hat vereinfachende Wirkungen für einen großen Teil der bisher betroffenen Vorarlberger Betriebe.
„Die neuen EU-Pläne sind ein erster, wichtiger Schritt, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken. Ich hoffe, dass Brüssel nach den Worten auch rasch Taten folgen lässt und die notwendigen Maßnahmen ergreifen wird, um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft wieder anzukurbeln“, betont der WKV-Präsident.