Die umstrittene KIM-Verordnung
Kreditvergabe. Hilmar Müller, Geschäftsführer der Vorarlberger Bauinnung, zu den ersten Anpassungen der Kreditimmobilien-maßnahmen-Verordnung (KIM-V).
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Durch die FMA wurde eine Lockerung der Verordnung angekündigt. Die Bankinstitute dürfen anstatt kennzahlenspezifischer Ausnahmekontingente über ein einheitliches Ausnahmekontingent in Höhe von 20 Prozent der jeweiligen Neukreditvergabe verfügen.
Wie hilfreich ist die angekündigte Lockerung, bzw. wie hinderlich ist die KIM-Verordnung? Helmut Ettl, FMA-Vorstand spricht in einem Zeitungsinterview (a3 BAU, Nr. 1-2) davon, dass die KIM-Verordnung als Vorwand benützt bzw. gar als Sündenbock missbraucht würde.
Die Preise von Wohnimmobilien wären bis 2010 parallel zur Einkommensentwicklung gelaufen, danach sei zwischen den Preisen von Wohnimmobilien und den verfügbaren Einkommen eine Schere aufgegangen, die durch ein lang-anhaltendes, extrem niedriges Zinsniveau zugedeckt worden sei.
Aus Sicht des FMA-Vorstandes wären Maßnahmen zu setzen, wenn noch etwas beeinflusst werden könne und nicht erst, wenn die Ausfallsraten hoch sind. Dem überwachenden Stabilitätsgremium so-wie der FMA war die sich über 13 Jahre weitende Schere bekannt, aber nach zweieinhalb Krisenjahren (Pandemie, Teuerung, etc.) wurde mit Beginn der EZB-Zinssteigerungen ein überborden-des Konstrukt verordnet.
Im Vergleich zu Ländern, die keine KIM-Verordnung eingeführt hätten, würden die Kreditvergaben im Wesentlichen parallel zu Österreich verlaufen. In Deutschland, den Niederlanden, Frank-reich und der Slowakei wären gar noch stärkere Rückgänge bei Kreditvergaben zu verzeichnen. Da stellt sich die Frage, warum an einer umstrittenen Verordnung festgehalten wird, wenn deren Wirkung im Ländervergleich offensichtlich nicht gegeben ist?
Aus Sicht der Branche verhält es sich eben gegenteilig: Ein vermeintliches Schreckensszenario wird mit teils hanebüchenen Argumenten künstlich aufrecht gehalten. Das Thema Wohnen ist medial stark präsent und damit verbunden auch die KIM-Verordnung. Der Bevölkerung gegenüber wird seit über eineinhalb Jahren der Eindruck vermittelt, dass die Stabilität unseres Finanzmarktes reguliert werden muss, um einen Kollaps zu vermeiden.
Es bleibt zu hinterfragen, warum erst derart lange zugesehen wurde, um dann zu einem unsäglichen Zeitpunkt eine Verordnung in Kraft zu setzten, obwohl sich die Rahmenbedingungen bereits massiv verändert haben.