Aufwendungen vor der Unternehmensgründung - Teil 2
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Die konkreten Anlaufkosten im Zusammenhang mit der Betriebsgründung und die daraus entstandenen Verluste sind im Wege der Einkommensteuererklärung des betreffenden Jahres, in dem diese angefallen sind, geltend zu machen. Hatte ein Steuerpflichtiger z.B. im Jahr 2022 Einkünfte als Dienstnehmer, für die bereits Lohnsteuer entrichtet wurde und sind daneben im selben Jahr Vorbereitungsausgaben für die Eröffnung eines Betriebs angefallen, so kann er im Zuge der Einkommensteuerveranlagung für 2022 eine Lohnsteuergutschrift erwirken (Ausgleich der Verluste aus Gewerbebetrieb mit den positiven Einkünften aus der nichtselbständigen Tätigkeit). Ein künftiger Unternehmer hat grundsätzlich auch das Vorsteuerabzugsrecht im Zusammenhang mit Vorbereitungsausgaben. Dazu muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden und die Rückzahlung des Vorsteuerguthabens beantragt werden. Es ist üblich mit einem sogenannten Regelbesteuerungsantrag auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und so das Vorsteuerabzugsrecht zu erhalten. Der Gründer muss schon in dieser Phase entscheiden, ob für ihn die unechte Steuerbefreiung (Kleinunternehmerregelung bis zu einer Umsatzhöhe von 35.000 Euro p.a.) oder die Umsatzsteuerpflicht mit Vorsteuerabzugsrecht günstiger ist.