Wohnungsgrundriss mit Schlüssel und Euro-Geldscheinen
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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Neue mietrechtliche Richtwerte ab 1. April 2023

Kommentar von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

 Nach langen politischen Diskussionen erfolgt die gesetzlich vorgesehene Inflationsanpassung der Richtwerte mit 1. April 2023. Mitglieder des Fachverbandes bzw. der Fachgruppen können den Kommentar von FH-Doz. Univ.-Lektor Mag. Christoph Kothbauer dazu nachlesen. Die Richtwerte wurden am 30. März 2023 auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Ergänzende Information:

Zur Abfederung der ab 1. April geltenden 8,6-prozentigen Inflationsanpassung bei den Richtwertmieten sowie der generell stark gestiegenen Wohnkosten sollen die für 2023 von den Bundesländern ausbezahlten Wohn- und Heizkostenzuschüsse von Seiten des Bundes um 225 Mio. € aufgestockt werden. Diese Mittel sollen zu dem bereits vom Nationalrat beschlossenen Zweckzuschuss in der Höhe von 450 Mio. € hinzukommen. Zudem wird der sogenannte "Wohnschirm", der vor Delogierungen schützen soll, für das Jahr 2024 um 25 Mio. € erweitert. Der Wohnkostenzuschuss muss von den Betroffenen im jeweiligen Bundesland beantragt werden.  

Die für den ersten Zweckzuschuss von 450 Mio. € bereits vorgesehenen Voraussetzungsbestimmungen sollen auch für die neu hinzugekommenen Mittel gelten. Die entsprechenden Änderungen im Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz sowie im Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz wurden am 29. März 2023 vom Nationalrat beschlossen. Es fehlt aber noch der Beschluss des Bundesrates und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. 

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