Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Kollektivvertrag für Angestellte der Immobilienverwalter - 1.1.2021

Neue Gehaltstabelle ab 1.1.2021 und Zusatz-KV

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Wir dürfen Sie über die Eckdaten des Abschlusses der Kollektivvertragsverhandlungen für Angestellte der Immobilienverwalter mit Wirksamkeit 1.1.2021 wie folgt informieren:

• Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter steigen per 1.1.2021 wie folgt:

Verwendungsgruppe   I: 2,90%

Verwendungsgruppe  II: 1,45%

Verwendungsgruppe III: 1,45%

Verwendungsgruppe IV: 1,45%

Verwendungsgruppe  V: 1,45%

Die Lehrlingsentschädigungen werden um 1,45% angehoben. Siehe dazu aber auch die Änderung im rahmenrechtlichen Teil bzw. die neue Gehaltstabelle.

  • Verlängerung des Zusatz-Kollektivvertrages

Der Zusatz-Kollektivvertrag wird um ein weiteres Jahr verlängert und um redaktionelle Klarstellungen (etwa Anrechnung unterjähriger Gehaltserhöhungen) ergänzt. 

  • Rahmenrechtliche Änderungen ab 1.1.2021

Einführung einer Lehrlingstabelle II für MaturantInnen (bei Beginn der Lehre) um 25% über den Werten der allgemeinen Lehrlingstabelle des KV. Diese erhöhte Lehrlingstabelle II gilt für Lehrverhältnisse, die ab 1.1.2021 neu begründet werden.

Pflichtpraktikanten erhalten für die Dauer ihres Pflichtpraktikums eine Ausbildungsvergütung wie folgt:

SchülerInnen: 700.- Euro/Monat

StudentInnen: 1000.- Euro/Monat

Drei Tage Sonderurlaub pro Jahr für begünstigte Behinderte


Hier finden Sie den Text des Zusatz-KV inklusive Gehaltstabelle.
Hier finden Sie die Berechnung der Gehaltstabelle.
Wir werden in den nächsten Tagen auch wieder eine konsolidierte Fassung des Kollektivvertrages zur Verfügung stellen. Vorübergehend ist die konsolidierte Version (gültig bis 31.12.2020) hier zu finden.

  • Muster Arbeitsvertrag

Wir freuen uns, Ihnen als neues Service ein Muster für einen Arbeitsvertrag für Angestellte der Immobilienverwalter anbieten zu können.


Hinweis: Die Gehaltsverhandlungen für 2022 sind mit Stand 26. Jänner 2022 noch nicht abgeschlossen und werden im März 2022 fortgeführt. Aus derzeitiger Sicht wird die Gehaltstabelle dann rückwirkend mit 1.1.2022 in Kraft treten. Vorläufig gilt der Kollektivvertrag 2021 weiter. Sie finden in weiterer Folge unter dem Menüpunkt "Aktuelle Meldungen"  alle Informationen zum Abschluss.

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