Wohnungsgrundriss mit Inneneinrichtung von oben, Vogelperspektive
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Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bei privaten Immobilienkäufen

Konkrete Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur beschlossen

Lesedauer: 1 Minute

24.04.2024

Im Nationalrat wurden heute 20.3. erste konkrete Maßnahmen zur Belebung der Baukonjunktur beschlossen. Dazu zählt unter anderem, dass bis zum 1. Juli 2026 vor allem 

  • Eintragungen in das Grundbuch für den entgeltlichen Eigentumserwerb an Wohnimmobilien und  
  • Eintragungen von Pfandrechten für Kredite, die zum Erwerb oder zur Sanierung solcher Wohnimmobilien dienen, von den Eintragungsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz befreit werden sollen. 

Die Gebührenbefreiung gilt aber bereits für alle entgeltlichen Rechtsgeschäfte, die ab dem 1. April 2024 geschlossen werden. Voraussetzung ist, der Antrag trifft nach dem 30.Juni 2024, aber vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht ein.

Wichtig: Inhaltliche Fragen sind bitte an Ihren Vertragserrichter zu stellen.

Achtung: Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt. Darüber hinaus wurde heute im Nationalrat auch eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit für Wohngebäude, die vor dem 1. Jänner 2027 fertiggestellt werden, in den ersten drei Jahren mit dem dreifachen AfA-Satz (= 4,5%) beschlossen, sofern diese dem "Gebäudestandard Bronze" entsprechen.

Weiters beschlossen wurde ein "Öko-Zuschlag" von 15 % der jeweiligen Aufwendungen, der in den nächsten zwei Jahren als Betriebsausgabe oder Werbungskosten für thermisch-energetische Sanierungen oder den Ersatz eines fossilen Heizungssystems angesetzt werden kann.

Außerdem werden den Ländern Zuschüsse gewährt, mit denen sie - entweder über eigene Kredite oder über Bankkredite - Bauwerbern Kredite bis zu 200.000 Euro mit einer effektiven Zinsbelastung von 1,5 % ermöglichen können.

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