Buch- und Medienwirtschaft, Fachgruppe

Beschluss Nationalrat vom 10.12.20, Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes bis 1.1.2022 von 5 %

 Gilt für Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Gestern wurde im Nationalrat ein umfangreiches Steuerpaket, sowie weitere Corona-Hilfen für die Wirtschaft beschlossen

Verlängerung des ermäßigten Steuersatz von 5% bis 1.1. 2022 verlängert für Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern (Position 4901 und aus Positionen 9705 00 00 und 9706 00 00 der Kombinierten Nomenklatur) und E-books.

NICHT verlängert wird der ermäßigte Steuersatz von 5 % für Zeitungen und andere periodische Druckschriften (Position 4902 der Kombinierten Nomenklatur). Ende des 5%-USt-Satzes demnach am 1.1.2022. 

Weitere interessante Artikel
  • Person sitzt vor pinker Wand  im Schneidersitz am Boden und hält blaues Buch vor Gesicht, daneben Bücherstapel
    Rechtssicherheit bei der Senkung der Mehrwertsteuer für Bücher und E-Books auf 5 %
    Weiterlesen