Versicherungsagenten, Fachgruppe
Berufshaftpflichtversicherung von AC Assekuradeur GmbH
Vermögensschadenhaftpflicht für Versicherungsagenten
Lesedauer: 1 Minute
Mit Jahresbeginn 2013 hat das Bundesgremium der VA einen weiteren Rahmenvertrag für eine Berufshaftpflichtversicherung für die Agenten, angeboten von der ARISCONSULTOR GesbR, abgeschlossen.
Folgende Versicherungsbedingungen in der Übersicht:
- Deckungssumme: es wird die gesetzlich vorgesehene Pauschalversicherungssumme von : EUR 1.308.470,- pro Schadensfall und EUR 1.962.705,- für alle Schadensfälle eines Jahres abgedeckt (Anpassung gem. § 137c Abs. 1 GewO alle 5 Jahre);
- Jahresprämien inkl. Versicherungssteuer: Umsatzstaffelung (nach Umsatzabfrage des Vor-jahres); die Mindestprämie beträgt bis Euro 50.000,- Umsatz/Jahr Euro 533,-; über Euro 120.000,- Jahresumsatz erfolgt ein individuelles Anbot;
- Prämien haben Gültigkeit, soweit in den letzten 5 Jahren max. 3 Schadensfälle beim Versicherer gemeldet wurden und/oder der Schadenssatz der letzten 5 Jahre nicht über 40 % liegt, ansonsten ist eine zusätzliche Risikoprämie zu vereinbaren;
- Selbstbehalt: Euro 2.000,- pro Versicherungsfall;
- Nachdeckung: unbefristet
- Vertragsdauer: automatische Vertragsverlängerung des individuellen Versicherungsvertrages um ein weiteres Jahr, falls nicht von einem der Vertragspartner mit Frist von 3 Monaten zum 31.12. gekündigt wird.
Stand: 16.12.2020