Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Fachgruppe

Produktpiraterie

Produktfälschung kann schwerwiegende Folgen haben

Lesedauer: 1 Minute

Als Produktpiraterie bzw. Produktfälschung wird die Herstellung von gefälschten Markenwaren bzw. die Verbreitung oder Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke sowie deren Nutzung ohne Einwilligung der Berechtigten bezeichnet. Die Verletzung dieser Schutzrechte stellt ein schwerwiegendes Delikt dar und hat neben Schadenersatzansprüchen der Rechteinhaber auch empfindliche Strafen zur Folge.

Die Inhaber von Marken-, Patent-, Urheber- oder sonstigen Rechten geistigen Eigentums können Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörde im Hinblick auf Waren stellen, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu verletzen. Zur Entgegennahme der Anträge auf Tätigwerden ist für ganz Österreich das Zollamt Klagenfurt Villach in Villach zuständig. 

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Stand: 15.11.2024

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