Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Fachgruppe

Mindestbeitragsgrundlagen

Wie befreit man sich von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen?

Lesedauer: 1 Minute

Marktfahrer, die nicht zu hohe Gewinne oder Umsätze erzielen, können sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen befreien lassen (Kleinunternehmerregelung). Für ihre selbständigen Einkünfte müssen sie dann nur mehr den Unfallversicherungsbeitrag und Einkommensteuer abführen.

Somit können etwa auch Arbeitnehmer, Beamte, Karenzierte, Arbeitslose, Studenten, etc. die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Befreiung muss beantragt werden (Formular).

Stand: 28.02.2022

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Arbeitsrecht, Sozialversicherung und Steuern  für den Markt-, Straßen- und Wanderhandel
    Weiterlesen
  • Verschiedene Eurogeldscheine durcheinander liegend, darauf Taschenrechner und Stromverteiler platziert
    Überbrückungsgarantien für KMU aufgrund hoher Energiekosten
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Lebensmittel/Hygiene im Markt-, Straßen und Warenhandel
    Weiterlesen