Junge Frau bedient eine Waage
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Lebensmittelhandel, Fachgruppe

Containershops im Lebensmittelhandel

Leitfäden für Selbstbedienungsläden

Lesedauer: 1 Minute

Der Lebensmittelhandel befindet sich im Wandel. Neue Ansätze zur Vermarktung regionaler Produkte, wie Selbstbedienungsläden und Containershops, erleben derzeit einen regelrechten Boom. Parallel dazu gewinnt auch der Bereich der bäuerlichen Direktvermarktung weiter an Bedeutung. Diese Entwicklungen werfen natürlich auch eine Vielzahl an rechtlichen Fragen auf.

Ziel dieses Leitfadens ist eine verbindliche Orientierungshilfe für den Betrieb von Containershops und Selbstbedienungsläden zu bieten und Ihnen einen Überblick über Gesetze und Verordnungen zu geben, die bei Gründung und Betrieb beachtet werden müssen.

Inhalt der Leitfäden des jeweiligen Bundeslandes:

  • Gewerberechtliche Grundlagen
  • Anlagenrecht
  • Öffnungszeiten
  • Jugendschutz
  • Registrierkasse und Belegerteilungspflicht
  • Lebensmittelrechtliche Bestimmungen

Folgende Leitfäden (nach Bundesländern) stehen hier für Sie kostenlos zum Download zur Verfügung:

Hygiene-Leitlinie Containershops

Im Februar 2022 wurde von der österreichischen Kodexkommission eine Leitlinie veröffentlicht, die die hygienerechtlichen Vorschriften für Containershops regelt. Diese Hygiene-Leitlinie ergänzt/ ersetzt jeweils das Kapitel "lebensmittelrechtliche Bestimmungen" der oben angeführten Bundesländer-Leitfäden

Verbot des Alkoholverkaufs in Containershops  

Das zuständige Ministerium hält fest, dass für den Verkauf von alkoholischen Getränken eine wirksame Kontrolle des Altersnachweises durch ganz bestimmte Ausweise (Lichtbildausweis) erfolgen muss. Es kommt nicht nur darauf an, dass auf der jeweiligen Karte das Geburtsdatum oder das Alter angegeben ist, sondern es ist auch die Feststellung relevant, dass es sich bei der Person, die den Ausweis vorweist, tatsächlich um die darauf ausgewiesene Person handelt. Die bloße Abfrage eines Geburtsdatums oder des Alters auf einer Karte mittels technischer Vorkehrung ohne Bezugnahme auf die Person, die die Karte oder den Ausweis verwendet, reicht jedenfalls nicht aus.   

Öffnungszeiten in Containershops: Wie für normale Geschäfte  

Aufgrund der ungebrochen hohen Neugründeranfragen in Bezug auf Containershops und deren Öffnungszeiten, haben wir, das Bundesgremium des Lebensmittelhandels, am 11. April 2022 diesbezüglich eine offizielle Anfrage an das zuständige Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gestellt. Das Ministerium hält in seiner Antwort fest, dass für Containershops die Automaten-Ausnahme vom Öffnungszeitengesetz nicht anwendbar ist und geht auf die Voraussetzungen für die Tankstellen-Ausnahme ein. Somit gelten im Ergebnis für Containershops dieselben Öffnungszeiten, wie für klassische Handelsgeschäfte.

Stand: 26.09.2022