Fahrzeughandel, Fachgruppe

Schlichtungsstelle des Bundesgremiums gem. § 7 KraSchG

Bundesgremium des Fahrzeughandels bietet die Durchführung einer Schlichtung an

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§ 7 des Kraftfahrzeugsektor-Schutzgesetz sieht eine verpflichtende außergerichtliche Streitbeilegung vor Einbringung einer Klage vor.

Das Bundesgremium des Fahrzeughandels bietet als Körperschaft öffentlichen Rechts die Durchführung einer Schlichtung im Sinne des KraSchG an.

Zielsetzung

  • Es soll rasch, kostengünstig und effizient ein Ergebnis erzielt werden.
  • Da keine besonderen Formerfordernisse zu erfüllen sind, kann das Verfahren günstig abgewickelt werden.

Vorgangsweise

Auf Antrag eines Vertragsteiles einer Vertriebsbindungsvereinbarung leitet das Bundesgremium die Schlichtung ein. Der anderen Partei wird der begründete Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens übermittelt. Beiden Parteien wird eine Liste von möglichen Schlichtern mit der Aufforderung zur Stellungnahme übermittelt, welche der vorgeschlagenen Personen als Schlichter anerkannt werden.

Auf Grundlage der eingelangten Stellungnahmen entscheidet das Bundesgremium als Schlichtungsstelle über den Schlichter und erteilt diesem den Auftrag zur weiteren Durchführung des Schlichtungsverfahrens.

Kosten

Kosten und Kostentragung sind vom beauftragten Schlichter am Beginn des Verfahrens mit den Parteien zu klären. Die Schlichter haben dem Bundegremium eine kostenschonende Durchführung der Schlichtung zugesichert. Die Rechnungslegung erfolgt direkt vom Schlichter an die Parteien.

Die Leistungen des Bundesgremiums zur Einleitung der Schlichtung und sonstige begleitende Maßnahmen werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Ebenso stehen die Räumlichkeiten des Bundesgremiums für die Durchführung der Verhandlungen kostenlos zur Verfügung.

Ergebnis

Das Ergebnis des Verfahrens wird vom Schlichter dokumentiert. Der Schlichter stellt den Parteien die vereinbarten Kosten in Rechnung. Das Bundesgremium als Schlichtungsstelle übermittelt den Parteien das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens.

Bundesgremium des Fahrzeughandels, 21.5.2014

Stand: 13.03.2019