Fahrzeughandel, Fachgruppe

Infos zur Lehrlingsausbildung im Fahrzeughandel

FAQs für Lehrbetriebe

Lesedauer: 1 Minute

Der Fachausschuss Zweiradhandel in der WKÖ hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Ausbildung von Lehrlingen zusammengetragen. Die FAQ informieren Lehrbetriebe über grundlegende Fakten, die man wissen sollte. 

1. Kann ich den Lehrling auch wieder loswerden? – Ja!

  • Die ersten drei Monate sind Probezeit (Auflösung ohne Grund möglich)
  • Eine einvernehmliche Auflösung ist immer möglich
  • Eine vorzeitige Auflösung aus wichtigen Gründen (siehe Pkt.3)
  • Eine außerordentliche Auflösung mit Mediationsverfahren (siehe Pkt.2)

2. Außerordentliche Auflösung mit Mediationsverfahren

  • Zum Ende des 1. Lehrjahres oder zum Ende des 2. Lehrjahres möglich
  • Eine Begründung ist nicht erforderlich
  • Einleitung des Verfahrens drei Monate vor dem Auflösungszeitpunkt
  • Es muss mindestens ein Mediationsgespräch stattfinden.

3. Wann liegen wichtige Gründe für eine vorzeitige Auflösung vor?

  • Diebstahl, Veruntreuung oder sonst eine strafbare Handlung, die das Vertrauen erschüttert
  • Beleidigung oder Bedrohung des Lehrherren oder seiner Mitarbeiter
  • Der Lehrling hat trotz wiederholter Ermahnungen die ihm obliegenden Pflichten verletzt oder vernachlässigt (Abwesenheit von Schule, wiederholtes Fehlen am Lehrplatz)

4. Gibt es Förderungen?

  • Siehe www.lehre-foerdern.at
  • EUR 200.- oder EUR 250.- bei Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg bzw. Auszeichnung
  • Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen (€ 1.000.-)
  • Lehrverhältnisse mit Personen über 18 Jahren werden gefördert, wenn sie mindestens mit dem Entgelt für Hilfskräfte entlohnt werden.

5. Voraussetzungen als Lehrbetrieb?

  • Eine Person des Betriebes ist als Ausbilder verantwortlich für den Lehrling.
  • Der Betrieb muss alle typischen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln können.
  • Die Betriebsgröße ist kein Kriterium

6. Wie wird man Lehrlingsausbilder? 

  • als KFZ-Meister ist man bereits qualifiziert oder
  • Ausbilderkurs von 40 Unterrichtseinheiten
  • die Ausbilderqualifikation kann auch bis 18 Monate nach Einstellung eines Lehrlings erlangt werden

7. Wie wird man Lehrbetrieb?

  • Durch Antrag an die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes

8. Wie finde ich den richtigen Lehrling?

9. Wann beginnt das Lehrverhältnis?

  • Mit Unterschrift des Lehrvertrags und Anmeldung bei der Lehrlingsstelle
  • Bei minderjährigen Lehrlingen muss auch der gesetzliche Vertreter unterschreiben
  • Anmeldung des Lehrlings zur Sozialversicherung

10. Schutzbestimmungen für Lehrlinge

  • Unterweisung über die im Betrieb bestehenden Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen.
  • Nach Geschlecht getrennte  Anlagen, wenn regelmäßig gleichzeitig mindestens fünf Frauen und mindestens fünf Männer anwesend sind.

11. Weiterführende Informationen

Siehe die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes

12. Video

Zum Berufsbild Fahrzeugtechniker(in),Fachrichtung Motorradtechnik unter:
https://www.youtube.com/watch?v=Otn0eGups1Q

Stand: 11.12.2022

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