Rauchfangkehrer, Landesinnung
Kehrgebietseinteilung – Rauchfangkehrer Vorarlberg
Stand: Oktober 2024
Lesedauer: 1 Minute
Der Landeshauptmann hat durch Verordnung eine gebietsweise Abgrenzung (Kehrgebiete) für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes zu verfügen - LGBl. Nr. 66/1991 26. Stück – gültig seit 01.01.1992. Das Dokument bietet eine Liste der Kehrgebiete in Vorarlberg mit den jeweils zuständigen Rauchfangkehrerbetrieben.
Stand: 10.10.2024