Essen, Ernährung, Beratung
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Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Ernährungsberatung

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Zugangsvoraussetzungen Ernährungsberatung

Die Ernährungsberatung ist seit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 ein Teilbereich der Lebens- und Sozialberatung. Die Ausübung des Gewerbes „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“ ist an die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität oder die erfolgreiche Ausbildung zum Diätologen/zur Diätologin gebunden.

Stand: 10.03.2022