Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe
Ernährungsberatung
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Zugangsvoraussetzungen Ernährungsberatung
Die Ernährungsberatung ist seit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 ein Teilbereich der Lebens- und Sozialberatung. Die Ausübung des Gewerbes „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“ ist an die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität oder die erfolgreiche Ausbildung zum Diätologen/zur Diätologin gebunden.
Stand: 10.03.2022