Aus- und Weiterbildungsangebote nach der Lehrabschlussprüfung
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Gemäß Berufsreifeprüfungsgesetz (BGBl.Nr. I Nr. 68/1997) können Absolventen einer Lehrabschlussprüfung mit Beginn des 18. Lebensjahres zur Berufsreifeprüfung antreten.
Grundsätzlich sind im Rahmen der Prüfung folgende Teilprüfungen abzulegen:
- Deutsch
- Mathematik
- Lebende Fremdsprache
- Fachbereich
Die Teilprüfung im „Fachbereich“ entfällt gemäß Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung für jene, die eine Meisterprüfung im Handwerk der Kunststoffverarbeiter absolviert haben.
Die bestandene Berufsreifeprüfung berechtigt zum Besuch höherer Schulen wie z.B. Kollegs, Akademien, Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten.
Stand: 27.11.2015