[Zahntechniker, Berufsgruppe]
Zahntechniker-Verordnung
Zugangsvoraussetzungen für das Handwerk der Zahntechniker
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Auf Grund der Gewerbeordnung ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation zum Antritt des Handwerks der Zahntechniker (§ 94 Z 81 GewO 1994) notwendig. Die Qualifikation ist erfüllt, durch Zeugnisse über
- die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Zahntechniker und
- eine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit (§ 18 Abs. 3 GewO 1994) und
- die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung.
Stand: 19.02.2019