Einigung auf 1.500 Euro Mindestlohn für Beschäftigte im Schuhmacher- und Orthopädieschuhmachergewerbe
Sozialpartner beweisen Lösungskompetenz auf Branchenebene
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Wien. Trotz schwieriger Ausgangssituation einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im Schuhmacher- und Orthopädieschuhmachergewerbe auf die Umsetzung von 1.500 Euro Mindestlohn im Kollektivvertrag bis 2020 entsprechend der Sozialpartner-Vereinbarung von 2017. Das bedeutet eine Mindestlohnerhöhung in mehreren Etappen um bis zu 21 Prozent. Von dem Verhandlungserfolg profitieren alle Beschäftigten der rund 800 bis 1.000 Schuhmacher- und Orthopädieschuhmacher-Gewerbebetriebe in Österreich. Der aktuelle KV-Mindestlohn für Schuhmacher beträgt 1.370,01 Euro und für Orthopädieschuhmacher 1.385,60.
2017 lagen die KV-Mindestlöhne im Schuhmachergewerbe noch unter 1.200 Euro. Hoher Konkurrenzdruck durch Schuhimporte und Tarifanpassungen im Bereich der orthopädischen Schuhe belasteten die Branche zusätzlich. Trotzdem bekannten sich beide Seiten bei den KV-Verhandlungen zur Wichtigkeit der Sozialpartnerschaft, zu Standort- und Versorgungssicherheit. Manfred Hager, Bundesinnungsmeister Orthopädieschuhmacher/Schuhmacher als Verhandlungsleiter der Arbeitgeber und Gerald Kreuzer Branchensekretär von der Gewerkschaft PRO-GE zeigen sich mit dem Abschluss 2019 zufrieden und unterstreichen die funktionierende Lösungskompetenz auf Branchenebene.
Der Abschluss 2019 im Detail
- Schuhmachergewerbe: Erhöhung der KV-Mindestlöhne um 4,28 Prozent im Durchschnitt; unterste Lohngruppen um bis zu 5 Prozent
- Orthopädieschuhmachergewerbe: Erhöhung der KV-Mindestlöhne um 3,55 Prozent im Durchschnitt; unterste Lohngruppen um bis zu 6,77 Prozent.
- Überproportionale Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen im Durchschnitt um 7,75 Prozent; Damit bekommen Lehrlinge im 1. Lehrjahr 500 Euro, im 4. Lehrjahr 970 Euro.
- Aufnahme von Verhandlungen zur Aktualisierung des Rahmenkollektivvertrages vereinbart.
Stand: 11.03.2019