Friseure, Landesinnung
Haftpflichtversicherung für Friseure
Vorteile für Mitglieder
Lesedauer: 1 Minute
24.07.2024
Haftpflichtversicherung über die Landesinnung
Die Landesinnung der Friseure hat eine Haftpflichtversicherung für ihre Mitgliedsbetriebe abgeschlossen. Mit der Gewerbeanmeldung Friseur und Perückenmacher (Stylist) gem. § 94 Z 22 GewO 1994 (oder einer etwaigen eingeschränkten Form des Gewerbes) sind Sie automatisch mitversichert. Die Abrechnung erfolgt über die Grundumlage, es werden keine zusätzlichen Gebühren fällig.
Weitere Informationen finden Sie rechts im Downloadbereich.