
Grenzüberschreitende Arbeitseinsätze österreichischer Unternehmen im Ausland
Mitarbeiterentsendung
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Inhaltsverzeichnis
Entsendung in die Schweiz und nach Liechtenstein
Je nach Branche, Einsatzgebiet und Einsatzdauer sind insbesondere Melde- oder Bewilligungsvorschriften sowie Lohn-, und Arbeitsbedingungen vorgeschrieben, welche von Entsendebetrieben verpflichtend einzuhalten sind. Diese Vorschriften sind in der Schweiz und in Liechtenstein unterschiedlich ausgestaltet. Zudem sind spezielle Zoll- und Mehrwertsteuerbestimmungen zu beachten.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Leitfäden:
Aktuelle Information zum neuen Meldesystem EasyGov in der Schweiz:
Seit 17. März 2025 erfolgt das elektronische Meldeverfahren über das neue Portal “EasyGov”. Das vorherige Meldesystem ist nicht mehr verfügbar. Selbständig Erwerbstätige und Entsendeunternehmen müssen sich zunächst in EasyGov registrieren bzw. ein Konto eröffnen und eine eigene Unternehmensidentifikationsnummer (UID) beantragen, bevor das Meldeverfahren genutzt werden kann. Die Neuregistrierung ist auch dann notwendig, wenn Sie bereits das vorherige Meldesystem genutzt haben. Pro juristischer Person darf nur ein Profil bzw. Konto erstellt werden. Eine Anleitung dazu gibt es im neuen Benutzerhandbuch. Das Benutzerhandbuch zum Meldeverfahren sowie weitere Informationen über die Änderung können Sie hier abrufen: Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit Bei Fragen zum neuen Meldesystem wenden Sie sich bitte an uns bzw. Ihre eigene Landeskammer.
Entsendung in EU-Mitgliedstaaten und andere Drittstaaten
Zum Schutz vor Sozialdumping sowie zur Wahrung der Rechte der entsandten Arbeitnehmenden, müssen bei Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen die nationalen Vorschriften des Gastlandes berücksichtigt werden. Insbesondere sind die Bestimmungen zu Mindestlöhnen, Arbeits-, und Pausenzeiten, Urlaub, Gesundheitsschutz und Sicherheit am Einsatzort des Gastlandes zu beachten.
Drittländer haben jeweils eigene Verpflichtungen für Entsendebetriebe vorgesehen. Auch in den meisten EU-Mitgliedstaaten sind für grenzüberschreitende Tätigkeiten zwingende Melde- sowie Dokumentationspflichten vorgeschrieben.
Kontaktieren Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Einsatz im Ausland, um sich optimal auf Ihre jeweilige Mitarbeiterentsendung vorbereiten zu können.
Stand: 14.04.2025