Alles rund um Mutterschutz, Karenz und Elternteilzeit
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Arbeitnehmer mit Kindern werden rechtlich besonders geschützt. In der Schwangerschaft steht Mutterschutz und damit Kündigungs- und Entlassungsschutz zu. Für Schwangere gelten Beschäftigungseinschränkungen und -verbote. Karenz und Elternteilzeit sind nach der Geburt möglich.
Wir haben für Sie alles Wissenswerte rund um den Mutterschutz, Karenz und Elternteilzeit in einem wertvollen Leitfaden „Wenn Wissen in Karenz geht“ zusammengestellt. Dieser wertvolle Leitfaden der Wirtschaftskammer Vorarlberg beinhaltet nicht nur rechtliche Informationen, sondern zeigt Ihnen Wege auf, wie aktives Karenzmanagement in der Praxis umgesetzt werden kann. Angefangen von der Mitteilung der Schwangerschaft, über Karenz bis hin zur Elternteilzeit.
Ab 1. November 2023 kommt es zu einigen Änderungen im Mutterschutz- und Väter-Karenzgesetz. Diese Änderungen wurden im Leitfaden schon mitberücksichtigt. Eine davon ist die Verkürzung der maximalen Dauer der Elternkarenz. Hören Sie dazu unseren Podcast von unserer Arbeitsrechtsexpertin Theresa Erath.
Sehr oft treten Unternehmen an uns heran, die sich Fragen über die Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen stellen. Wie darf ich denn meine Arbeitnehmerin, die mir gerade mitgeteilt hat, dass sie Mutter wird, im Betrieb noch einsetzen?
Zu dieser Fragestellung hat das Arbeitsinspektorat eine Checkliste zum Thema Mutterschutz erstellt. In dieser sind die gesetzlichen Vorgaben nach dem Mutterschutzgesetz übersichtlich zusammengefasst. Die Checkliste reicht von
- der Mutterschutzevaluierung
- über Meldepflichten,
- tätigkeitsbezogene Beschäftigungsverbote und Einschränkungen während der Schwangerschaft,
- dem Nachtarbeitsverbot,
- dem Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot,
- bis zum Überstundenverbot
und noch einiges mehr. Die Checkliste ist mit zahlreichen Erläuterungen versehen, die den Arbeitgeber (bzw. die für ihn agierenden Personalverantwortlichen) dabei unterstützen sollen, alle wichtigen Punkte zu bedenken. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Arbeitgeber – bei sonst drohenden Verwaltungsstrafen – verpflichtet.