Sparte Transport und Verkehr

Sektorales Fahrverbot

Im Landesgesetzblatt wurde die Novelle des Sektoralen Fahrverbotes kundgemacht.

Lesedauer: 1 Minute

07.02.2024

Auf der A12 Inntalautobahn gilt auf beiden Fahrtrichtungen von Straßenkilometer 6,35 im Gemeindegebiet von Langkampfen bis Straßenkilometer 72,00 im Gemeindegebiet von Ampass ein Fahrverbot für Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeuge mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lastkraftwagen mit Anhänger, bei denen die Summe der höchst zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt, sofern mit den Fahrzeugen folgende Güter transportiert werden:

  • Abfälle, die im europäischen Abfallverzeichnis aufgenommen sind
  • Steine, Erden, Aushub
  • Rundholz, Kork
  • Kraftfahrzeuge (L, M1, M2, N1)
  • Nichteisen- und Eisenerze
  • Stahl (ausgenommen Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für Baustellen)
  • Marmor und Tavertin
  • Fliesen (keramisch)
  • Papier und Pappe
  • Flüssige Mineralölerzeugnisse
  • Zement, Kalk und gebrannter Gips
  • Rohre und Hohlprofile
  • Getreide

 

Was gilt für den Transit Verkehr?

Vom Sektoralen Fahrverbot sind alle Fahrzeuge der Euroklasse VI mit einer Zulassung ab dem 31. August 2018 ausgenommen. Daneben sind nach dem Euroklassenfahrverbot unabhängig vom Transportgut generell Fahrten mit Fahrzeugen der Euroklasse V und älter nicht erlaubt, sofern keine Ausnahmenorm zutrifft.

Was gilt für den Ziel/Quellverkehr?

Die oben aufgelisteten Verbotsgüter dürfen auch im Ziel/Quellverkehr nicht mehr mit Fahrzeugen der Euroklasse 0 - IV, ab dem 01.01.2023 auch nicht mehr mit Fahrzeugen der Euroklasse V transportiert werden.

Im Ziel/Quellverkehr ist der Transport dieser Verbotsgüter mit Fahrzeugen der Euroklasse VI (ohne Einschränkung) weiterhin – selbstverständlich auch über den 01.01.2023 hinaus – erlaubt.


Welche Bezirke liegen innerhalb der Kernzone und wo sind somit Fahrten mit den ausgenommen Euroklassen im Ziel ODER Quellverkehr möglich
(Be- oder Entladung muss im Bezirk stattfinden):

  • Innsbruck-Stadt
  • Innsbruck-Land
  • Imst
  • Kufstein und
  • Schwaz

 

Welche Bezirke liegen in der erweiterten Zone und sind somit Fahrten mit den ausgenommenen Euroklassen im Ziel UND Quellverkehr möglich
(Be- und Entladung muss im Bezirk stattfinden):

Österreich:

  • Kitzbühel
  • Landeck
  • Lienz
  • Reutte
  • Zell am See

Deutschland:

  • die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Garmisch-Partenkirchen
  • Miesbach
  • Rosenheim (inklusive Stadt) und
  • Traunstein

Italien:

  • die Bezirksgemeinschaften Eisacktal
  • Pustertal und
  • Wipptal

 

ACHTUNG: Die befristete Einbeziehung in die erweiterte Zone für den Ziel- und Quellverkehr für die Bezirke Bludenz und Feldkirch, den Kanton Graubünden und das Fürstentum Liechtenstein endet am 31. Dezember 2023.