Sparte Transport und Verkehr

Euroklassenfahrverbot

Seit 1.1.2023 gilt das Euroklassen-Fahrverbot auf der A12 Inntalautobahn zwischen Langkampfen und Zirl auch für Lastkraftfahrzeuge der Euroklasse V.

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Euroklassen-Fahrverbote (LGBl. 43/2016 idF. LGBl. 80/2019)

  • gültig zwischen Straßenkilometer 6,35 (bei Langkampfen) und 90,00 (bei Zirl) in beide Fahrtrichtungen
    • für Lkw, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Sattelzugmaschinen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem hzG über 7,5 t sowie für Lkw und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger, bei denen die Summe der hzG beider Fahrzeuge 7,5 t übersteigt, jeweils der Euroklassen 0, I, II, III, IV und V
  • Das Befahren ist nur zulässig, wenn die Zugehörigkeit zur betreffenden Euroklasse nachgewiesen werden kann. Dieser Nachweis ist wie folgt zu erbringen:
  • bei Lkw mit und ohne Anhänger, Sattelkraftfahrzeugen und Sattelzugmaschinen durch Kennzeichnung des Kraftfahrzeuges nach der IG-L - Abgasklassen-Kennzeichnungsverordnung;
  • bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit und ohne Anhänger durch Mitführen eines entsprechenden Dokuments (insb. COP-Dokument, Zulassung für das Kraftfahrzeug, wenn die NOx-Emission direkt aus der Zulassung ersichtlich ist, oder geeigneter Herstellernachweis).

Ausnahmen (Auszug)

  • Fahrten mit Kfz im Vor- und Nachlaufverkehr zur Eisenbahnverladung (Nachweis durch ein entsprechendes Dokument erforderlich)
    • zum Bahnterminal Hall in Tirol (Zufahrt nur in Fahrtrichtung Osten, Abfahrt nur in Fahrtrichtung Westen)
    • zum Bahnterminal Wörgl (Zufahrt nur in Fahrtrichtung Westen, Abfahrt nur in Fahrtrichtung Osten);
  • Anmerkung: Damit gilt diese Ausnahme nicht für Abfahrts- bzw. Zielorte zwischen Hall und Wörgl!
  • Fahrten mit historischen Fahrzeugen im Sinne des Kraftfahrgesetzes (KFG);
  • Fahrten des Bundesheeres oder ausländischer Truppen, die sich in Österreich aufhalten, oder Fahrten von Hilfstransporten anerkannter Organisationen;
  • Fahrten mit hoch spezialisierten und besonders kostenaufwändigen Kfz wie z.B. Betonmisch­fahrzeuge, Abschleppfahrzeuge und Autokranlastkraftwagen zum Versetzen schwerer Lasten;

Zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

Stand: 18.04.2023

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