Förderung für Kleinst- und Kleinskigebiete
Die Verbesserung von Infrastrukturangeboten in Kleinst- und Kleinskigebieten wird vom Land Tirol gefördert.
Lesedauer: 1 Minute
Gemeinden und Gemeindeverbände, Tourismusverbände, Vereine, Genossenschaften und Klein- und Mittelbetriebe können für Infrastrukturmaßnahmen zur Angebotsverbesserung im Rahmen der kommunalen bzw. regionalen Entwicklung in Kleinst- und Kleinskigebieten eine Förderung beim Land Tirol beantragen. Gefördert werden Verbesserungsmaßnahmen in Kleinst- und Kleinskigebieten mit einer Beförderungskapazität, die nach der Umsetzung der geplanten Maßnahme nicht mehr als 5.000 (Kleinstskigebiet) bzw. 10.000 (Kleinskigebiet) Personen pro Stunde beträgt. Reine Erneuerungs-/Ersatzinvestitionen können nur in Kleinstskigebieten gefördert werden.
Mehr dazu sowie Art und Ausmaß der Förderung, die Richtlinie und das Antragsformular finden Sie unter Links auf der Homepage der Tiroler Landesregierung.
In jedem Fall ist VOR Projektbeginn die Beratung durch das Förderservice der Tiroler Wirtschaftskammer zu empfehlen!
Kontakt:
Wirtschaftskammer Tirol
Förderservice
Wilhelm-Greil-Straße 7
6020 Innsbruck
T 05 90 90 5-1383
E foerderservice@wktirol.at