Betriebsleiter für Schlepplifte
Gesetzlich vorgeschriebener Ausbildungskurs
Lesedauer: 1 Minute
Gem. § 12 Schleppliftverordnung 2004 wird vorgeschrieben, dass Betriebsleiter sowie deren Stellvertreter einen Ausbildungskurs für Schlepplifte zu absolvieren haben.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache
- Gesundheitliche und fachliche Eignung
- Zuverlässigkeit
Voraussetzung des Fachverbandes: 2 Jahre Schleppliftpraxis
Die fachliche Eignung erfordert Kenntnis der einschlägigen technischen und rechtlichen Vorschriften, der Betriebsvorschrift und der Beförderungsbedingungen des jeweiligen Schleppliftes sowie der einschlägigen ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen. Weiters ist die Vertrautheit mit der Betriebsabwicklung und mit allen für die jeweilige Dienstverrichtung maßgebenden technischen Einrichtungen des Schleppliftes erforderlich.
WIFI-Kurs
Der WIFI Kurs dauert eine Woche und ist für alle Betriebsleiter, die ausschließlich Schlepplifte betreiben.
Inhalte:
- Beförderungsbedingungen
- Betriebsvorschriften
- Mechanik
- Hydraulik
- Seile
- Elektrotechnik
- Arbeitnehmerschutz
- Abschlussprüfung
Hinweis: Teilnahmegebühr inkl. Prüfungsgebühr
Ihr persönlicher WIFI Ansprechpartner:
Patrick Geir, BEd
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116 | 6020 Innsbruck
T 05 90 90 5-7233 | patrick.geir@wktirol.at