Seilbahnen, Fachgruppe

Betriebsleiter für Schlepplifte

Gesetzlich vorgeschriebener Ausbildungskurs

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2023

Inhaltsverzeichnis

    Gem. § 12 Schleppliftverordnung 2004 wird vorgeschrieben, dass Betriebsleiter sowie deren Stellvertreter einen Ausbildungskurs für Schlepplifte zu absolvieren haben.

    Voraussetzungen:

    • Mindestalter 18 Jahre
    • Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache
    • Gesundheitliche und fachliche Eignung
    • Zuverlässigkeit


    Voraussetzung des Fachverbandes: 2 Jahre Schleppliftpraxis

    Die fachliche Eignung erfordert Kenntnis der einschlägigen technischen und rechtlichen Vorschriften, der Betriebsvorschrift und der Beförderungsbedingungen des jeweiligen Schleppliftes sowie der einschlägigen ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen. Weiters ist die Vertrautheit mit der Betriebsabwicklung und mit allen für die jeweilige Dienstverrichtung maßgebenden technischen Einrichtungen des Schleppliftes erforderlich.


    WIFI-Kurs

    Der WIFI Kurs dauert eine Woche und ist für alle Betriebsleiter, die ausschließlich Schlepplifte betreiben.

    Inhalte:

    • Beförderungsbedingungen
    • Betriebsvorschriften
    • Mechanik
    • Hydraulik
    • Seile
    • Elektrotechnik
    • Arbeitnehmerschutz
    • Abschlussprüfung


    Hinweis: Teilnahmegebühr inkl. Prüfungsgebühr


    Ihr persönlicher WIFI Ansprechpartner:
    Patrick Geir, BEd
    WIFI Tirol
    Egger-Lienz-Straße 116 | 6020 Innsbruck
    T 05 90 90 5-7233 | patrick.geir@wktirol.at

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