Seilbahnen, Fachgruppe

Betriebsleiter für Schlepplifte

Gesetzlich vorgeschriebener Ausbildungskurs

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2023

Gem. § 12 Schleppliftverordnung 2004 wird vorgeschrieben, dass Betriebsleiter sowie deren Stellvertreter einen Ausbildungskurs für Schlepplifte zu absolvieren haben.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache
  • Gesundheitliche und fachliche Eignung
  • Zuverlässigkeit


Voraussetzung des Fachverbandes: 2 Jahre Schleppliftpraxis

Die fachliche Eignung erfordert Kenntnis der einschlägigen technischen und rechtlichen Vorschriften, der Betriebsvorschrift und der Beförderungsbedingungen des jeweiligen Schleppliftes sowie der einschlägigen ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen. Weiters ist die Vertrautheit mit der Betriebsabwicklung und mit allen für die jeweilige Dienstverrichtung maßgebenden technischen Einrichtungen des Schleppliftes erforderlich.


WIFI-Kurs

Der WIFI Kurs dauert eine Woche und ist für alle Betriebsleiter, die ausschließlich Schlepplifte betreiben.

Inhalte:

  • Beförderungsbedingungen
  • Betriebsvorschriften
  • Mechanik
  • Hydraulik
  • Seile
  • Elektrotechnik
  • Arbeitnehmerschutz
  • Abschlussprüfung


Hinweis: Teilnahmegebühr inkl. Prüfungsgebühr


Ihr persönlicher WIFI Ansprechpartner:
Patrick Geir, BEd
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116 | 6020 Innsbruck
T 05 90 90 5-7233 | patrick.geir@wktirol.at

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