Wie komme ich zu meinem Taxilenker-Ausweis?
Vorbereitungskurs zur Taxilenkerprüfung nun auch online verfügbar
Lesedauer: 2 Minuten
Für die Tätigkeit als Taxilenker muss einerseits ein Kurs absolviert und andererseits eine Prüfung abgelegt werden. Für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis der erfolgten Ausbildung erforderlich. Der Kurs kann entweder persönlich, oder auch online besucht werden.
Anmeldung
Sie können sich für den Onlinekurs unter www.tirol.wifi.at/taxionline anmelden. Die Kurs- und Prüfungsgebühr in Höhe von EUR 490,00 Euro ist bei der Online-Anmeldung sofort zu bezahlen. Sie werden dann umgehend für die WIFI-Lernplattform freigeschaltet.
Hier finden Sie die aktuellen Prüfungstermine
Bevorzugen Sie einen Präsenzkurs? Dann können Sie hier die aktuellen Termine abfragen und sich ebenfalls gleich online für den gewünschten Kurs anmelden.
Kosten
Ausbildung (inkl. Unterlagen) und Prüfung: 490,- Euro
Gebühr pro Wiederholungsprüfung: 150,- Euro
Gebühr für die Ausstellung des Taxilenker-Ausweises durch die Behörde: ca. 50,- Euro
Voraussetzungen für den Taxilenkerschein
- Mindestalter + Lenkerberechtigung Klasse B
Vollendung des 20. Lebensjahres und kein Probeführerschein
- PKW-Fahrpraxis
mindestens 1 Jahr vor Ausstellung des Taxilenkerausweises
- Körperliche Leistungsfähigkeit
Ein Arzt muss bestätigen, dass die Aufgaben eines Taxilenkers (z.B. Koffer ein- und ausladen, sowie Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen) ausgeübt werden können.
- Nachweis „Erste-Hilfe-Kurs“
mindestens 6-stündige Ausbildung
Bei Führerscheinprüfungen nach 1990 ist dieser Nachweis gegeben; bei Führerscheinen, die vor 1990 ausgestellt wurden, ist ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren oder ein Nachweis eines bereits erbrachten Kurses vorzulegen. - Vertrauenswürdigkeit
In den letzten 5 Jahren vor Ausstellung des Taxilenkerausweises muss ein einwandfreier Leumund vorliegen. Auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, das Kraftfahrgesetz oder andere einschlägige Verkehrsgesetze können dazu führen, dass die Vertrauenswürdigkeit nicht gegeben ist. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn es zu einem Führerscheinentzug gekommen ist, oder eine Anhäufung von z.B. Geschwindigkeitsübertretungen vorliegen.
Die Vertrauenswürdigkeit wird bei der Ausstellung des Taxilenkerausweises von der Behörde automatisch abgefragt.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte vorab an Ihre Wohnsitz-Behörde und klären Sie dort ab, ob nach positiver Taxilenkerprüfung der Ausweis ausgestellt wird!
- Erfolgreich abgelegte Taxilenkerprüfung
Taxilenkerprüfung
Die Taxilenkerprüfung wird mündlich von einer Prüfungskommission abgenommen. Die Prüfung muss in deutscher Sprache abgelegt werden.
Prüfungsgegenstände:
- Kenntnisse der Bestimmungen der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr sowie der Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung
- Kenntnisse anderer einschlägiger gewerberechtlicher Vorschriften
- Kenntnisse über die Verkehrssicherheit, sowie den Straßenverkehr betreffende Rechtsvorschriften, insbesondere jener, die sich auf das Taxi-Gewerbe beziehen
- Kenntnisse der einschlägigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, insbesondere Arbeitszeitrecht
- Kenntnisse über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz, soweit sie sich auf das Taxi-Gewerbe beziehen
- Ortskenntnisse, einschließlich wichtiger touristischer Kenntnisse
- Tarife und sonstige für das Taxi-Gewerbe relevante preisrechtliche Bestimmungen
- Kriminalprävention
- Kundenorientiertes Verhalten
Wiederholungsprüfung:
- werden maximal zwei Prüfungsteile nicht bestanden, sind bei der Wiederholungsprüfung ausschließlich diese zwei Teile zu wiederholen
- ab drei nicht bestandenen Prüfungsteilen muss die gesamte Prüfung wiederholt werden
Eine Wiederholungsprüfung (auch in nur 1-2 Gebieten) ist jedenfalls kostenpflichtig (EUR 150,-). Die Einladung zur Wiederholungsprüfung erfolgt automatisch durch die zuständigen Mitarbeiter der Fachgruppe der Beförderungsgewerbe PKW der Wirtschaftskammer Tirol.
Ausstellung des Taxilenkerausweises
Nach bestandener Prüfung wird das Zeugnis direkt von der Fachgruppe per E-Mail an die Wohnsitzbehörde des Prüflings verschickt.
Es kann dann bei der Wohnsitzbehörde des Geprüften die Ausstellung des Taxilenkerausweises beantragt werden.
Dafür sind mitzubringen:
- Führerschein Klasse B
- Bestätigung des Arztes zur körperlichen Leistungsfähigkeit
- Zulassungsschein oder Bestätigung über die regelmäßige Lenktätigkeit
- ggf. der Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs
- Passfoto.