
Wie komme ich zu meinem Taxilenker-Ausweis?
In 3 Schritten schnell und erfolgreich zum Taxilenkerschein
Lesedauer: 3 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Für die Tätigkeit als Taxilenker muss einerseits ein Kurs absolviert und andererseits eine Prüfung abgelegt werden. Nach der erfolgreichen Prüfung kann der Taxischein bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
1. Vorbereitungskurs besuchen
Bevor Sie zur Taxilenkerprüfung antreten können, müssen Sie einen Vorbereitungskurs absolvieren. Die Teilnahme am Kurs ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.
Der Kurs kann entweder
- persönlich (als mehrtägiger Abendkurs) vor Ort in Innsbruck oder
- online (Selbststudium)
besucht werden.
Anmeldung zum Kurs
Die Anmeldung zum Kurs erfolgt auf der Homepage des WIFI Tirol oder vor Ort in der Egger-Lienz-Straße 116, 6020 Innsbruck. Die Kurs- und Prüfungsgebühr in Höhe von EUR 490,00 Euro ist bei der Online-Anmeldung sofort zu bezahlen.
Präsenzkurs: Der Präsenzkurs findet als Abendkurs im WIFI-Innsbruck statt.
Onlinekurs: Nach der Anmeldung zum Kurs (www.tirol.wifi.at/taxionline) werden Sie umgehend für die WIFI-Lernplattform freigeschaltet. Der Zugang steht Ihnen 120 Tage zur Verfügung. Die Inhalte erarbeiten Sie selbstständig bequem von zuhause aus.
Hier finden Sie die aktuellen Prüfungstermine
Kosten: 490,- EUR (Erster Prüfungsantritt inkludiert)
2. Prüfung ablegen
Nachdem Sie den Vorbereitungskurs absolviert haben, können Sie zur Prüfung antreten.
Anmeldung zur Prüfung
Präsenzkurs: Wenn Sie den Präsenzkurs absolviert haben, werden Sie automatisch nach Ende des Kurses für den nächstmöglichen Prüfungstermin angemeldet.
Onlinekurs: Wenn Sie den Onlinekurs absolvieren, schließen Sie bitte alle Kursteile ab. Anschließend können Sie sich telefonisch oder per Email zu einem Prüfungstermin Ihrer Wahl anmelden.
Debora Tschitschnig
T 05 90 90 5 1255 E debora.tschitschnig@wktirol.at
Die Taxilenkerprüfung wird mündlich von einer Prüfungskommission abgenommen. Die Prüfung muss in deutscher Sprache abgelegt werden.
Prüfungsgegenstände:
- Kenntnisse der Bestimmungen der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr sowie der Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung
- Kenntnisse anderer einschlägiger gewerberechtlicher Vorschriften
- Kenntnisse über die Verkehrssicherheit, sowie den Straßenverkehr betreffende Rechtsvorschriften, insbesondere jener, die sich auf das Personenbeförderungsgewerbe beziehen
- Kenntnisse der einschlägigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, insbesondere Arbeitszeitrecht
- Kenntnisse über Unfallverhütung, Arbeitshygiene und Umweltschutz
- Ortskenntnisse, einschließlich wichtiger touristischer Kenntnisse
- Tarife und sonstige für das Personenbeförderungsgewerbe relevante preisrechtliche Bestimmungen
- Kriminalprävention
- Kundenorientiertes Verhalten
Wiederholungsprüfung:
- werden maximal zwei Prüfungsteile nicht bestanden, sind bei der Wiederholungsprüfung ausschließlich diese zwei Teile zu wiederholen
- ab drei nicht bestandenen Prüfungsteilen muss die gesamte Prüfung wiederholt werden
Kosten: Der erste Prüfungsantritt ist in den Kurskosten inkludiert. Eine Wiederholungsprüfung (auch in nur 1-2 Gebieten) ist darüber hinaus jedenfalls kostenpflichtig (EUR 150,-).
3. Taxischein bei der Behörde beantragen
Nach bestandener Prüfung wird das Zeugnis direkt von der Fachgruppe per E-Mail an Ihre Wohnsitzbehörde verschickt.
Dort kann die Ausstellung des Taxilenkerausweises beantragt werden.
Dafür sind mitzubringen:
- Führerschein Klasse B
- Bestätigung des Arztes zur körperlichen Leistungsfähigkeit
- Zulassungsschein oder Bestätigung über die regelmäßige Lenktätigkeit
- ggf. der Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs
- Passfoto.
- 70,- EUR für die Ausstellung
Voraussetzungen bei der Beantragung
Abgesehen von der erfolgreich bestandenen Taxilenkerprüfung werden von der Behörde noch weitere Voraussetzungen überprüft:
- Mindestalter + Lenkerberechtigung Klasse B
Vollendung des 20. Lebensjahres und kein Probeführerschein
- PKW-Fahrpraxis
mindestens 1 Jahr vor Ausstellung des Taxilenkerausweises
- Körperliche Leistungsfähigkeit
Ein Arzt muss bestätigen, dass die Aufgaben eines Taxilenkers (z.B. Koffer ein- und ausladen, sowie Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen) ausgeübt werden können.
- Nachweis „Erste-Hilfe-Kurs“
mindestens 6-stündige Ausbildung Bei Führerscheinprüfungen nach 1990 ist dieser Nachweis gegeben; bei Führerscheinen, die vor 1990 ausgestellt wurden, ist ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren oder ein Nachweis eines bereits erbrachten Kurses vorzulegen.
- Vertrauenswürdigkeit
In den letzten 5 Jahren vor Ausstellung des Taxilenkerausweises muss ein einwandfreier Leumund vorliegen. Auch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, das Kraftfahrgesetz oder andere einschlägige Verkehrsgesetze können dazu führen, dass die Vertrauenswürdigkeit nicht gegeben ist. Dies liegt insbesondere dann vor, wenn es zu einem Führerscheinentzug gekommen ist, oder eine Anhäufung von z.B. Geschwindigkeitsübertretungen vorliegen.
Die Vertrauenswürdigkeit wird bei der Ausstellung des Taxilenkerausweises von der Behörde automatisch abgefragt.
Im Zweifel wenden Sie sich bitte vorab an Ihre Wohnsitz-Behörde und klären Sie dort ab, ob nach positiver Taxilenkerprüfung der Ausweis ausgestellt wird!
Kosten gesamt:
Ausbildung (inkl. Unterlagen) und Prüfung: 490,- Euro
Gebühr pro Wiederholungsprüfung: 150,- Euro
Gebühr für die Ausstellung des Taxilenker-Ausweises durch die Behörde: ca. 70,- Euro