Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen, Fachgruppe

Ungarn: Zeitliche Verschiebung der Einstufung der Busse über 3,5 t in das E-Maut-System

Auch nach dem 1.2.2024 gilt vorerst weiterhin das alte System.

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01.02.2024


Ab dem 1. Februar 2024 wird die Maut für die Straßenbenutzung weiterhin durch den Kauf einer elektronischen Vignette und nicht proportional zur zurückgelegten Wegstrecke bezahlt.
Die Nationale Mauterhebung geschlossene Dienstleistungs AG bittet die Betreiber von Autobussen über 3,5 t, die im elektronischen Mautsystem HU-GO registriert sind, das e-Mautsystem HU-GO noch nicht für Mautzahlungen zu nutzen und die von ihnen erworbenen Bordgeräte nicht zu verwenden.

Im E-Vignetten-System können ab dem 1. Februar 2024 landesweite monatliche und wöchentliche (10-Tage-)Straßennutzungsberechtigungen für Busse über 3,5 t erworben werden, mit der Maßgabe, dass die Gültigkeit dieser Berechtigungen nach der zu ändernden Gebührenverordnung am 31. März 2024 um 24.00 Uhr abläuft, auch wenn sie nach den zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Bestimmungen über diesen Zeitpunkt hinaus gültig gewesen wären.

Ursprünglich waren ab dem 1. Januar mehrere Änderungen im E-Vignetten-System geplant, die – unter anderem – die Gebührenzahlung für Busse und Wohnmobile über 3,5 t, die Regeln des Schleppens sowie die gebührenpflichtigen Abschnitte und den Preis der E-Vignetten berühren.

Geplante Änderungen in Bezug auf Busse
Aufgrund des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 müssen die als schwere Nutzfahrzeuge angesehenen Busse mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t ab dem 1. Februar 2024 im E-Maut-System proportional zur zurückgelegten Wegstrecke eine Gebühr für ihre Straßennutzung zahlen, d. h. für diese Fahrzeuge kann keine E-Vignette gelöst werden. Ausführlichere Informationen über das HU-GO E-Maut-System finden Sie auf der Website nemzetiutdij.hu, unter dem Menüpunkt „E-Maut“.
Im System mit E-Vignetten (Nutzungsgebühr) wird die Gebührenkategorie B2 ab 1. Februar 2024 abgeschafft.
Von diesem Zeitpunkt an gehören die Kraftfahrzeuge der Kategorie M2 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 t in die Gebührenkategorie D2.

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