Grundqualifikation und Weiterbildung für Buslenker
Die gesetzliche Weiterbildung ist alle 5 Jahre zu absolvieren
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Aufgrund des § 14a des GelVG und des § 44a KflG hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) die Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - GWB erlassen. Diese schreibt vor, dass Berufskraftfahrer einen "Fahrerqualifizierungsnachweis" erbringen müssen. Im Bereich Personenverkehr sind davon Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Führerscheinklasse D) betroffen.
Was ist zu tun?
- Wenn der Führerschein vor dem 10.9.2008 ausgestellt wurde, ist bis zum 10.9.2013 die gesetzliche Weiterbildung im Ausmaß von 35 Wochenstunden zu absolvieren. Diese Weiterbildung ist anschließend in 5-Jahres-Intervallen zu wiederholen.
- Wenn der Führerschein nach dem 9.9.2008 ausgestellt wurde, ist für die gewerbliche Nutzung eine Grundqualifikationsprüfung bzw. ein Fahrerqualifizierungsnachweis erforderlich. Dieser Fahrerqualifizierungsnachweis ist 5 Jahre gültig, danach muss im 5-Jahres-Intervall die gesetzliche Weiterbildung im Ausmaß von 35 Wochenstunden absolviert werden.
Sowohl die Grundqualifizierung als auch die absolvierte Weiterbildung wird mit einem "Ablaufdatum" im Führerschein eingetragen. Nach Verstreichen dieser Frist darf der Führerschein nicht mehr gewerblich genutzt werden.