Italien: Eintrittsgebühr Venedig ab 2024
Die Verordnung zur Einführung einer Eintrittsgebühr ab 2024 wurde gebilligt.
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Mit Beschluss des Gemeinderats Venedigs Nr. 51 vom 12. September 2023 wurde die Verordnung zur Einführung einer Eintrittsgebühr ab 2024 gebilligt. Diese Maßnahme hat das Ziel, Tageausflüge in die Altstadt zu beschränken und somit Touristenströme besser zu regulieren.
Mit Beschluss vom 23. November 2023 hat der Gemeinderat die Testphase für die Einführung der Eintrittsgebühr für das Jahr 2024 definiert. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte des Beschlusses zusammengefasst:
- Kalender: Für das Jahr 2024 findet die Verpflichtung zur Eintrittsgebühr in folgenden Testtagen von 8:30 bis 16:00 Uhr Anwendung:
- vom 25. April (Donnerstag) bis zum 5. Mai (Sonntag)
- 11. – 12. Mai (Samstag - Sonntag)
- 18. – 29. Mai (Samstag - Sonntag)
- 25. – 26. Mai (Samstag - Sonntag)
- 8. – 9. Juni (Samstag - Sonntag)
- 15. – 16. Juni (Samstag - Sonntag)
- 22. – 23. Juni (Samstag - Sonntag)
- 29. – 30. Juni (Samstag - Sonntag)
- 6. – 7. Juli (Samstag - Sonntag)
- 13. - 14. Juli (Samstag - Sonntag)
- Höhe des Beitrags: Die Eintrittsgebühr wurde für das Jahr 2024 i.H.v. 5 Euro pro Tag festgelegt. Es sind keine Ermäßigungen vorgesehen und es wurden für dasselbe Jahr keine Anwesenheitsschwellen definiert, bei deren Überschreitung die Eintrittsgebühr erhöht wäre.
- Betroffene Gebiete: Die Eintrittsgebühr wird für das Jahr 2024 ausschließlich die Altstadt Venedigs betreffen.
Ausgeschlossen sind die kleineren Laguneninseln wie der Lido von Venedig (einschließlich Alberoni und Malamocco), Pellestrina, Murano, Burano, Torcello, Sant'Erasmo, Mazzorbo, Mazzorbetto, Vignole, S. Andrea, la Certosa, San Servolo, S. Clemente und Poveglia. Ebenso ausgeschlossen ist die Durchreise (ohne Eintritt in die Altstadt) in Transitorten wie Piazzale Roma (Hauptbahnhof), Tronchetto oder der Stazione Marittima (Passagier-Terminals).
- Betroffene Personen: Von der Eintrittsgebühr sind Besucher:innen betroffen, die:
- nicht im Gemeindegebiet übernachten- in den oben definierten Testtagen nach Venedig reisen
Für diese Kategorie sind in den oben genannten Testtagen die Registrierung sowie die Zahlung der Gebühr (5 Euro/Tag) verpflichtend.
- nicht in der Region Venetien wohnhaft sind
Ausgeschlossen für das Jahr 2024 sind:
- Einwohner:innen in der Gemeinde Venedig
- Eigentümer:innen von Immobilien, die in der Gemeinde nicht wohnhaft sind, und deren
Familienmitglieder (müssen aber über eine spezifische Eintrittsgenehmigung bzw. einen 1-Jahr
gültigen QR-Code verfügen)
- Arbeitnehmer:innen, die nur gelegentlich nach Venedig reisen sowie Student:innen im Rahmen
von Studienreisen (müssen sich trotzdem während der Testtage zum Zwecke des Zugangs
registrieren)
- Arbeitnehmer:innen und Student:innen, die regelmäßig in der Altstadt arbeiten bzw. studieren
müssen aber über eine spezifische Eintrittsgenehmigung bzw. einen Langzeit-QR-Code verfügen)
Folgende Kategorien sind für das Jahr 2024 vom Gebührenpflicht befreit, müssen sich aber während der oben genannten Testtage zum Zwecke des Zugangs zur Altstadt registrieren (siehe Artikel 5 der Verordnung):
- Reisende mit mindestens einer gebuchten Übernachtung in der Gemeinde Venedig
- Kurzzeiteinwohner:innen in der Gemeinde Venedig
- Einwohner:innen in der Region Venetien und in der Metropolitanstadt Venedi
- Kinder bis 14 Jahre
- Pflegebedürftige
- Personen mit einer nachgewiesenen Behinderung
- Personen, die an Sportwettkämpfen in der Altstadt teilnehmen
- Strafverfolgungsbeamte im Dienst
- Ehepartner, Lebensgefährten, Verwandte der Einwohner:innen in der Altstadt bis zum 3. Grad
- Registrierung und Zahlung: Die Zahlung der Eintrittsgebühr erfolgt entweder bei den Infoschaltern vor Ort oder online auf einem spezifischen mehrsprachigen Portal (http://cda.ve.it - ab 16. Januar 2024 aktiv).
Nach der Zahlung erhält man einen QR-Code als Eintrittsnachweis. Dasselbe Prozedere gilt für den Erhalt des Ausschluss- bzw. Befreiungsnachweises.
Der Nachweis (QR-Code) muss auf Anfrage der Kontrolldienste vorgelegt werden. Die nachstehende Mappe zeigt die Lage der Info-, Zugangs- und Kontrollstellen rund um Venedig:
- Sanktionen: Es sind administrative Strafen zwischen 50 Euro und 300 Euro (+ 10 Euro als Eintrittsgebühr) vorgesehen.
Gerne machen wir Sie darauf aufmerksam, dass der Infoschalter (contributo.accesso@comune.venezia.it), erst binnen 5 Arbeitstagen nach dem Absenden einer Anfrage und zwischen 08:45 und 17:15 Uhr antwortet. An Feiertagen und an Wochenenden werden keine Anfragen bearbeitet.