Gastronomie, Fachgruppe

Sonderprojekt „Tirol zualosen – Musikantenhoangart“

Initiative zur Belebung traditioneller Musikantenhoangarte (mit mehreren Musikgruppen) in Tiroler Wirtshäusern und auf Tiroler Almen.

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Musikantenhoangarte in Gasthäusern oder auf Almen haben seit jeher eine große Tradition in Tirol und sind ein wichtiger Teil des Dorf- und Kulturlebens.

Das Sonderprojekt „Tirol zualosen – Musikantenhoangart“ möchte durch diese Volksmusikveranstaltungen in Tiroler Traditionsbetrieben das Wirtshaus im Ort als beliebten Treffpunkt für Musizierende und Gäste wieder in den Fokus stellen. Im Mittelpunkt steht die Zusammenkunft verschiedener Volksmusik- und Gesangsgruppen aus dem jeweiligen Dorf bzw. der Region sowie Schüler:innen der örtlichen Musikschulen und den vorwiegend einheimischen Gästen. Honorar wird keines ausbezahlt, es gibt aber einen Fahrtkostenzuschuss für die Gruppen und einen Spesenersatz für die Organisation und Moderation. Die Wirtsleute sind für die Verköstigung der Mitwirkenden verantwortlich. Die WK-Tirol Fachgruppe Gastronomie übernimmt dankenswerterweise die AKM-Gebühren. Die komplette Abwicklung läuft wieder über das Büro des Tiroler Volksmusikvereines. 

Möchten auch Sie einen „Tirol zualosen- Musikantenhoangart“ in Ihrem Wirtshaus bzw. auf Ihrer Alm veranstalten? – Das TVM-Team unterstützt Sie gerne bei der Vorbereitung und gibt Auskunft über die Förderbedingungen! 


Hier ein Auszug aus den Förderbedingungen:

– Traditionelle, authentische Volksmusik, Volksgesang sowie Tanzlmusig/Weisenbläser
– Max. 1x monatlich
– Meldefrist im TVM-Büro spätestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung

– Mindestens 3 – max. 6 teilnehmende Musik-/Gesangsgruppen, Gruppengröße max. 8

   Personen pro Gruppe
– Hauptsächlich regionale (ortsansässige) Musik-/Gesangsgruppen, örtliche Musikschule

   einbinden

– ModeratorIn (kann auch OrganisatorIn sein) für offiziellen Teil (max. 2 Std)
– Freier Eintritt, öffentlich zugänglich – freiw. Spenden möglich
– Teilnehmende Musik-/Gesangsgruppen erhalten Fahrtkostenersatz (pro Auto)- kein

   KünstlerInnenhonorar! Musikschulgruppen/SolistInnen, Kindergruppen oder junge

   SolistInnen bekommen stattdessen jeweils einen Gutschein für das Tiroler Notenstandl.
– Jede Veranstaltung ist mit insgesamt max. 500,- Euro Zuschuss gedeckelt. Der

   Fahrspesenersatz wird vom TVM-Büro individuell pro Gruppe/ Veranstaltung festgesetzt.

– OrganisatorInnen und/oder ModeratorInnen, LiedlehrerInnen erhalten

   Aufwandsentschädigung.
– Wirtsleute übernehmen Verpflegung aller Mitwirkenden/Beteiligten inkl. ModeratorInnen/

   OrganisatorInnen (warmes Essen, mind. 2 Getränke).

 

Die detaillierten Teilnahmebedingungen finden Sie auf www.tiroler-volksmusikverein.at/projekte oder Sie nehmen direkt Kontakt mit dem Tiroler Volksmusikverein auf: tirol.zualosen@gmail.com oder 0512/395566.