Gastronomie, Fachgruppe

WKÖ Fachverbände empfehlen freiwillige Teuerungsprämie für Mitarbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe

Im Oktober 2022 wurde den Gewerkschaften vida und GPA ein Vorschlag für einen Teuerungsausgleich vorgelegt. 

Lesedauer: 1 Minute

In Zeiten enormer Preissteigerungen war es uns ein Anliegen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hotel- und Gastgewerbe soweit es uns möglich ist, zu unterstützen. Bereits im Oktober 2022 haben wir den Gewerkschaften vida und GPA einen Vorschlag für einen Teuerungsausgleich vorgelegt. Trotz zahlreicher Verhandlungsrunden und Verzögerungen durch die Gewerkschaften waren wir zuversichtlich, dass die Gewerkschaften unser freiwilliges Angebot – im Sinne aller Mitarbeiter:innen – annehmen. Völlig unverständlich und nur mit taktischen Spielchen erklärbar, ist für uns nunmehr die Weigerung der Gewerkschaften, die akkordierte Vereinbarung für eine Teuerungsprämie von netto 400 Euro für vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe zu unterschreiben.  

„Hier muss man sich ernsthaft fragen, ob für die Gewerkschaft wirklich die rasche Unterstützung der Mitarbeiter:innen oberste Priorität hat. Hätte die Gewerkschaft das von uns schon mehrmals vorgelegte und unterschriftsreife Angebot angenommen, hätten alle Mitarbeiter im Hotel- und Gastgewerbe seit November monatlich 100 Euro netto pro Monat mehr am Konto. Stattdessen setzt man offenbar auf mediale Kleingeldmacherei auf dem Rücken der über 230.000 Mitarbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe.“, so Spreitzhofer und Pulker. 

Daher unsere Empfehlung an Euch, geschätzte Mitgliedsbetriebe: Lassen wir uns nicht von den taktischen Überlegungen der Gewerkschaften hinhalten und leisten wir unseren Mitarbeiter:innen freiwillig den vorgeschlagenen Teuerungsausgleich. Dieser sieht vor, dass vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen für die Monate Jänner bis April 2023 insgesamt 400 Euro als steuer- und abgabenfreien Teuerungsausgleich erhalten. Teilzeitbeschäftigte erhalten einen aliquoten Anteil und Lehrlinge 200 Euro.  

Die Empfehlung beinhaltet im Detail folgendes:

  • Zahlung einer steuer- und abgabenfreien Teuerungsprämie von monatlich 100 Euro an vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen für die Monate Jänner – April 2023
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten aliquoten Anteil entsprechend des vereinbarten Arbeitszeitausmaß
  • Lehrlinge erhalten 50 Euro monatlich jeweils für Jänner – April 2023  
  • Geringfügig Beschäftigte erhalten 25 Euro monatlich jeweils für Jänner – April 2023  
  • Mitarbeiter:innen, die während des Monats ein- oder austreten oder deren Karenzierung während eines Monats beginnt oder endet erhalten den aliquoten Anteil entsprechend der Beschäftigungstage
  • Auszahlungszeitpunkt:
    • Monatlich (jeweils 100 €) von Jänner bis April 2023 mit der Lohnabrechnung oder
    • Einmalig (insgesamt 400 €), spätestens mit der Lohnabrechnung für April 2023
  • Keine Teuerungsprämie gibt es bei gerechtfertigter Entlassung oder ungerechtfertigtem Austritt sowie für entgeltfreie Zeiten und fallweise Beschäftigte
  • Die Teuerungsprämie ist eine zusätzliche Zahlung die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde 

Stand: 23.01.2023

Weitere interessante Artikel
  • Aufgeklapptes Notebook mit Schriftzug Kollektivvertrag am Bildschirm, daneben Waage und Gesetzesparagrafen stehend
    Kollektivverträge Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerie
    Weiterlesen