Bunter Bücherstapel auf blauem Hintergrund
© Billion Photos.com | stock.adobe.com
Service Center Leseförderung

Förderrichtlinien des Service Centers für Leseförderung

Unterstützung für Lesereisen

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern- und Jugendlichen vergibt das Service Center Förderungen. Die Förderung richtet sich nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

    Lesungen werden vom Service Center für Leseförderung nur dann gefördert, wenn die Autor:innen zeitgerecht schriftlich ausschließlich über das Service Center gebucht werden.

    Förderungswürdig sind nur Lesungen, die vom Service Center mit den Autor:innen vereinbart werden.

    Hier finden Sie die Förderrichtlinien für die Lesereisen:

    Förderrichtlinien Kärnten

    Förderrichtlinien Oberösterreich

    Förderrichtlinien Salzburg

    Förderrichtlinien Steiermark

    Förderrichtlinien Tirol

    Förderrichtlinien Wien

    Förderrichtlinien Bundesländer


    Achtung:
    Um in den Genuss der Förderung zu kommen ist der Förderantrag spätestens 6 Monate nach Abschluss der Lesungen dem Service Center zu übermitteln (einlangend).


    Stand: 04.11.2024

    Weitere interessante Artikel