Berufsgruppe Buchhaltung

E-Rechnung an den Bund

Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie 

Lesedauer: 1 Minute

Achtung! Ab 1.1.2014 sind Rechnungen an Bundesdienststellen nur noch als E-Rechnung möglich. PDF-Rechnungen werden ab 1.1.2014 nicht mehr akzeptiert - E-Rechnungsstandards sind hier abrufbar.

Gem. § 5 IKTKonG (Informations- und Kommunikationstechnologie-Konsolidierungsgesetz) sind ab 1. Jänner 2014 alle Vertragspartner des Bundes im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen verpflichtet, Rechnungen ausschließlich elektronisch in strukturierter Form (d.h. im XML-Format) über das Unternehmensserviceportal (USP) des BMF oder über die PEPPOL-Transport-Infrastruktur einzubringen.

Was ist eine Bundesdienststelle?

Bundesdienststellen sind alle Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen sowie das Parlament, die Präsidentschaftskanzlei, der Verwaltungsgerichtshof, der Verfassungsgerichtshof, die Volksanwaltschaft und der Rechnungshof. Sämtliche Bundesdienststellen werden seitens des Bundes publiziert. Keine Bundesdienststellen sind u. a. Arbeitsmarktservice, ASFINAG, Buchhaltungsagentur, Bundesbeschaffung GmbH, Bundesmuseen, Finanzmarktaufsicht, Österreichische Bundesforste AG, Umweltbundesamt GmbH, Universitäten.

Nähere Informationen sind im Leitfaden des BMF abrufbar.

Stand: 09.12.2015

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