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Sparte Industrie

Abschluss der KV-Verhandlungen der Eisen-/Metallindustrie

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 4 Minuten

22.12.2023

In der achten Verhandlungsrunde konnte am 30. November 2023 zwischen dem FMTI und den Gewerkschaften PROGE und GPA nach langen und zähen Verhandlungen eine Grundsatzeinigung erzielt werden. Aufgrund der einige Tage danach fertig verhandelten Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungs-Klausel dürfte ein Viertel bis zu einem Drittel der Betriebe einen Abschluss unter der grundsätzlich festgelegten Erhöhung von 8,6 % erreichen können.

Die Verhandlungsrunde am 30. November 2023 brachte für den Kollektivvertrag der Metalltechnischen Industrie - nach Betriebsversammlungen, Warnstreiks und 24stündigen Streiks in einigen Betrieben - eine vorläufige Einigung: Die IST-Löhne und -Gehälter steigen rückwirkend ab 1. November 2023 um 10 Prozent, maximal jedoch um 400 Euro pro Monat. Für personalintensive Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen, wurde eine Wettbewerbssicherungs- und Beschäftigungssicherungs-Klausel ausverhandelt, deren Details seit den Verhandlungen vom 7. Dezember 2023 auch feststehen: Abhängig von der jeweiligen Personalkostenbelastung des  Unternehmens kann für einen Teil der nachhaltigen Erhöhung (entweder 1,5 % oder sogar 3 %) auf betrieblicher Ebene im Rahmen eines Interessenausgleiches eine Kompensation in Form von Einmalzahlungen, Freizeit oder Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vereinbart werden. Beantragt werden muss dies von den anspruchsberechtigten Firmen bis spätestens 22. Dezember 2023 bei den Kollektivvertragsparteien.

Zum Abschluss im Detail:

Erhöhung Löhne & Gehälter ab 1.November 2023

  • Erhöhung der Ist-Löhne- und Gehälter um 10 %, maximal um 400 Euro pro Monat. Das ergibt eine durchschnittliche Erhöhung von 8,6 %. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Maximalbetrag von 400 Euro aliquot entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit.
  • Erhöhung der Grundstufe für Löhne und Gehälter laut Kollektivvertrag um 8,5 %, Vorrückungen werden nicht erhöht.
  • Für besonders personalkostenintensive Unternehmen wurde zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eine Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungs-Klausel erarbeitet: Abminderung der Ist-Erhöhung um 1,5 % beziehungsweise 3 %, als Kriterium wird der Lohnkostenanteil an der Bruttowertschöpfung herangezogen; innerbetrieblicher Interessensausgleich über Kompensationsmaßnahmen wie z.B. eine Einmalzahlung, zusätzlicher Freizeitanspruch, Dotierung eines betrieblichen Ausbildungs- oder Weiterbildungsfonds, oder ähnliches.
  • Zulagen, Diäten, Lehrlingsentschädigungen (2.Lj., 3.Lj., 4.Lj.) werden um 8,5 % erhöht.
  • Die Entlohnung für Praktikanten wird auf 1.000 Euro angehoben
  • Verlängerungen der Befristungen im Zeitkontenmodell sowie der Durchrechnung bei Schichtarbeit auf 31. Dezember 2026.
  • Gemeinsame Initiative zur Qualifizierungsoffensive sowie Fortsetzung bestehender Arbeitsgruppen.

Erhöhung der Löhne & Gehälter ab 1.November 2024

  • Erhöhung der Ist-Löhne & Gehälter: Durchschnitts-VPI von 10/23 bis 9/24 plus 1 %
  • Erhöhung der Grundstufe der KV-Löhne & Gehälter: Durchschnitts-VPI von 10/23 bis 9/24; Vorrückungen werden nicht erhöht.
  • Erhöhung der Zulagen und Diäten: Durchschnitts-VPI von 10/23 bis 9/24
  • Lehrlingseinkommen werden gemäß den vereinbarten Sätzen erhöht und sodann überprüft, ob die Erhöhung mindestens dem Durchschnitts-VPI von 10/23 bis 9/24 entspricht.
  • Die Wettbewerbssicherungs-Klausel des KV-Abschlusses zum 1. November 2023 wird einer Evaluierung unterzogen und für den Zeitraum ab dem 1. November 2024 unter gleichen Rahmenbedingungen bzw. noch zu vereinbarenden Adaptierungen in Geltung gesetzt.

Die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungs-Klausel

Die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungs-Klausel gilt abhängig von der Personalkostenbelastung und dem Betriebserfolg des jeweiligen Unternehmens. Die zugrundeliegende Formel berechnet die Personalkosten gemessen an der Wertschöpfung (Summe aus Personalkosten, Abschreibung und EBT). Mathematisch ausgedrückt lautet die Formel:

Zahlen-Formel
© BS Industrie

Je nach Höhe des errechneten Wertes ergibt sich eine Reduktion der IST-Erhöhung (10 %, gedeckelt mit 400 Euro) in zwei Stufen

  • bei einer Personalkostenbelastung von mehr 75 Prozent: 8,5 % (mit 340 Euro Deckel), eine Reduktion um 1,5 Prozentpunkte von den IST-Löhnen.
  • bei einer Personalkostenbelastung von 90 Prozent und darüber: 7 % (mit 280 Euro Deckel), eine Reduktion um 3 Prozentpunkte von den IST-Löhnen.

Die Wettbewerbssicherungsklausel kann nur auf Antrag angewendet werden. Interessierte Unternehmen müssen bis 22. Dezember 2023 anhand des hinterlegten bzw. durchgeführten Jahresabschlusses für das im Zeitraum zwischen 1.1. und 31.12.2022 abgeschlossene (dem Kalenderjahr entsprechenden oder abweichenden) Wirtschaftsjahr (inkl. Gewinn- und Verlustrechnung) gegenüber den Sozialpartnern belegen, dass sie die Kriterien für die Anwendung der Klausel erfüllen. Nach ersten Schätzungen wären in der Metalltechnischen Industrie rund ein Viertel bis ein Drittel der Unternehmen anspruchsberechtigt.

Bis 29. Februar 2024 muss dann auf betrieblicher Ebene ein Interessenausgleich mit sozialadäquaten Kompensationsmaßnahmen vereinbart werden und den Sozialpartnern übermittelt werden. Die Gewerkschaften haben sich ausbedungen, da sie erstmals einer derartigen Klausel zugestimmt haben, dass sie bis 31. März 2024 einem allfälligen inadäquaten Maßnahmenplan widersprechen können. Im Falle eines Widerspruches, dem Nicht-Zustandekommen einer Einigung über den Interessenausgleich oder der verspäteten bzw. unvollständigen Übermittlung der Erklärungen samt Beilagen sind die IST-Gehälter ab 1. Mai 2024 um 10%, monatlich um maximal 400 Euro, zu erhöhen und den Arbeitnehmer/innen für den Zeitraum vom 1. November 2023 bis 30. April 2024 mit dem Gehalt für April 2024 eine Ausgleichszahlung in Höhe des seither entgangenen Entgelts zu bezahlen.

Hintergrund für die Vereinbarung einer Wettbewerbssicherungsklausel ist der stetige Verlust an Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Metallindustrie, die mit einer Exportquote von über 80 Prozent auf internationalen Märkten bestehen müssen. Nicht nur heuer lagen die Lohnabschlüsse in Österreich aufgrund der höheren Inflation deutlich über denen anderer EU-Länder, wie etwa der Schweiz, Deutschland, Niederlande oder Frankreich. Durch diese höheren Lohnabschlüsse steigen die Lohnstückkosten stärker als im EU-Vergleich und dies bedeutet für die exportorientierte Metalltechnische Industrie preisliche Nachteile, die durch die Wettbewerbssicherungsklausel abgefedert werden sollen.

Autor:
Mag. Thomas Stegmüller
E-Mail: thomas.stegmueller@wko.at

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