Ausbildungsordnung für den Lehrberuf E-Commerce-Kaufmann/-frau zum 1.6.2018 in Kraft getreten
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Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) als Verordnungsgeber hat das Lehrberufspaket 2018 am 5.7.2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Erfasst ist auch die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf E-Commerce-Kaufmann/-frau, die die betriebliche Ausbildung abdeckt. Der Lehrberuf kann somit – soweit der Ausbildungsbetrieb zur Ausbildung berechtigt ist – ab sofort angeboten werden.
Die Ausbildungsordnung ist auf eine 3-jährige Ausbildung angelegt. Die Ausbildungsbestimmungen gelten ab dem 1.6.2018, die Prüfungsbestimmungen ab dem 1.1.2010.
Der Rahmenlehrplan für die berufsschulische Ausbildung wird vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung verordnet, zuvor wird es eine kurze offizielle Begutachtung geben. Der Rahmenlehrplan wird pünktlich zum Ausbildungsjahr 2018/2019 zur Verfügung stehen, die Bundesländer haben hier noch einen kleinen Umsetzungsspielraum für die Landeslehrpläne.
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