Altwarenhandel

Verpackungsverordnung 2015

Informationen über die Neue Rechtslage ab 1.1.2015 für den Sekundärrohstoff- und Altwarenhandel

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Die Verpackungsverordnung (VVO) regelt Recycling, Sammlung und Verwertung sowie Finanzierung der Verpackungen in Österreich. Betroffen von der VVO ist jeder Unternehmer in Österreich, da jedes Unternehmen, das Verpackungen in Verkehr setzt, verpflichtet ist, für die Sammlung und Verwertung dieser Verpackungen aufzukommen.

Die Verpackungsverordnung 2014 (VVO - BGBl. II Nr. 184/2014) tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft und löst damit die Verpackungsverordnung 1996 ab. Bereits seit 23. Juli 2014 gilt die neue EU-Verpackungsdefinition. Damit wurde der Anwendungsbereich für Verpackungen erweitert.

» Infoblatt Verpackungsverordnung

» Verpackungsverordnung: Übersicht der Neuerungen ab 1.1.2015

Stand: 10.01.2017