Verbraucherrechte NEU
Informationen und Musterverträge
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Seit 13.6.2014 gelten neue, umfangreiche Informationspflichten für Verbrauchergeschäfte. Insbesondere relevant sind diese für Vertragsabschlüsse außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten. Auch Webshops müssen entsprechend angepasst werden. Das Bundesgremium hat einige Informationen und Musterverträge für Sie zusammengestellt.
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Merkblatt: Formulierungsvorschläge und Tipps bezüglich Rücktrittsrechte und Informationspflichten bei Warenkäufen im Internet B2CDer Bestell-Button im Webshop
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Stand: 26.09.2016