Film- und Musikwirtschaft, Fachvertretung

Antrag auf Erteilung einer provisorischen Bescheinigung als österreichischer Film bzw. österreichische Serie (FISA+)

Diese Bescheinigung ist der aws im Zuge des Antragsverfahrens FISA+ vorzulegen

Lesedauer: 1 Minute

18.08.2023

Hinweis: 
Um dieses Online-Formular aufüllen zu können,  werden folgende Dokumente benötigt:

  • Finanzierungsplan
  • Liste aller Hersteller:innen (mit Namen und Bezeichnung des Unternehmens) sowie der Beteiligungsverhältnisse (Angaben in %) am Projekt
  • Ausgefülltes und signiertes Bestätigungsformular (PDF) (Unterschrift oder Handy-Signatur)



Alle mit * gekennzeichneten Felder sind vollständig auszufüllen, um den Antrag abzuschließen.

1. Antragstellende und Förderungswerbende

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2. Titel des Films, der Serie bzw. der Serienfolge

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Herstellungszeitraum

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3. Herstellung und Produktionsart

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Nennung aller Hersteller:innen (mit Namen und Bezeichnung des Unternehmens) sowie der Beteiligungsverhältnisse (Angaben in %) am Projekt:*

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4. Nachweis als österreichischer Film bzw. österreichische Serie

Antragstellende bestätigen mit dem Antrag, die Kriterien entsprechend den Förderungsrichtlinien „FISA+“ für die provisorische Bescheinigung als österreichischer Film bzw. österreichische Serie zu erfüllen. Für das konkrete Projekt müssen folgende Angaben zutreffen.

Das Unternehmen stellt den Film/die Serie oder die Serienfolge im eigenen Namen und auf eigene Rechnung her und ist für die Herstellung verantwortlich bzw. im Fall von Gemeinschaftsproduktionen (Koproduktionen) mitverantwortlich und aktiv in die Herstellung eingebunden.*

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Sämtliche Erlösbeteiligungsansprüche von Mediendiensteanbietern richten sich nach dem Verhältnis des Beteiligungsanteils (Gesamtfinanzierung des jeweiligen Mediendiensteanbieters abzüglich des Anteils für die Lizenz) zu den anerkannten Gesamtherstellungskosten.*

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Das Filmproduktionsunternehmen ist gemäß Punkt 9.6 der Förderrichtlinien „FISA+“ von Mediendiensteanbietern unabhängig und in Österreich steuerpflichtig.*

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Das Filmproduktionsunternehmen verfügt über eine aufrechte Gewerbeberechtigung Filmproduktion.*

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5. Schlussbestimmungen

Antragstellende haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Angaben sowie die Echtheit der übermittelten Nachweise. Antragstellende bestätigen damit, dass sie berechtigt sind, diesen Antrag zu stellen und dass die Förderungswerbenden die Kriterien entsprechend dem Punkt 3.6 der Förderungsrichtlinien des Österreichischen Filminstituts für die „Bescheinigung als österreichischer Film“ erfüllen. Die Bescheinigung ist im Zuge des Antragsverfahren dem Österreichischen Filminstitut vorzulegen. Die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen Sie bitte mit dem entsprechenden Formular (PDF), das ausgefüllt und unterzeichnet hochgeladen werden muss. Das Formular wird Ihnen im Download-Bereich zur Verfügung gestellt.* (Hinweis: Das Textfeld "Beschreibung" kann leer bleiben.)

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