Eine Person mit Helm, Sicherheitsweste, Handschuhen und einem Seil um die Hüften ist auf einem Dach mit dunklen Dachziegeln. Mit beiden Händen hält sie einen Bohrer vertikal auf den Dachgiebel.
© Attasit | stock.adobe.com
Dachdecker, Glaser und Spengler, Landesinnung

Ein­beziehung der Spengler­betriebe in das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungs­gesetz (BUAG) Bauarbeiter-Schlechtwetter­entschädigungs­gesetz (BScheG)

Informationen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler über die Branchenlösung

Lesedauer: 1 Minute

Bis dato waren die Spenglerbetriebe nicht im Geltungsbereich des BUAG und des BScheG angeführt.
In den Jahren 2022 und 2023 wurde allerdings in Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) und des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) festgestellt, dass Dacheindeckungen mit Metall eine BUAG-pflichtige Tätigkeit darstellen.  

Informationen zum Download: 


Informationsblatt "Einbeziehung der Spenglerbetriebe in das BUAG und BScheG"


Mitgliedsbrief  "Einbeziehung der Spenglerbetriebe ins BUAG - Branchenlösung erarbeitet"


FAQs der BUAK - Einbeziehung von Spenglerbetrieben ins BUAG


Meldung "Lüftungs-, Galanteriespengler und Autospengler" bei der BUAK


Stand: 26.08.2024