Meldefristen in der Lehrlingsausbildung
Was ist zu beachten?
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Meldefristen bei Aufnahme eines Lehrlings
- Anmeldung des Lehrlings bei der Lehrlingsstelle der WK (binnen drei Wochen ab Antritt der Lehre)
Hinweis: Empfohlen wird jedoch eine Bekanntgabe der Lehrvertragsdaten schon vor dem Lehrzeitbeginn, um Probleme bei der Einbringung der Unterschriften im Falle einer Auflösung in der Probezeit zu verhindern. - Anmeldung des Lehrlings bei der Gebietskrankenkasse (NEU ab 1.1.2008: vor Antritt der Lehre - Details)
- Anmeldung des Lehrlings bei der Berufsschule (binnen zwei Wochen ab Antritt der Lehre)
Weitere Meldepflichten:
Der Lehrlingsstelle ist spätestens innerhalb von vier Wochen mitzuteilen,
- wenn das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst wird;
- wenn der Lehrling mehr als vier Monate an der Ausbildung verhindert ist (z.B. durch Krankheit oder Präsenzdienst);
- wenn der Lehrling stirbt;
- wenn eine Betriebsübernahme stattfindet;
- wenn der Lehrberechtigte nicht mehr zur Ausübung der Tätigkeit befugt ist, in der er den Lehrling ausbildet (z.B. Entziehung der Gewerbeberechtigung durch die Gewerbebehörde);
- wenn ein Wechsel des Ausbilders stattfindet;
- wenn sich der Firmenwortlaut oder die Gesellschaftsform des Lehrbetriebes ändert;
- wenn sich der Familienname des Lehrlings ändert.
Stand: 05.04.2022