Lächelnde Person mit Brillen an Schreibtisch vor aufgeklappten Laptop sitzend und darauf blickten, im Hintergrund verschwommen Holztreppe mit Pflanzengirlande mit Leuchtkette am Geländer
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Sparte Bank und Versicherung

Abfertigung Neu für alle

Ein einheitliches System der betrieblichen Vorsorge für ganz Österreich

Lesedauer: 1 Minute

13.11.2023

Von der Abfertigung Neu profitieren alle: Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler und Land- und Forstwirte. Während die Abfertigung Neu für Arbeitnehmer und Selbständige verpflichtend ist, können Freiberufler und Land- und Forstwirte mit Opting-in freiwillig betrieblich vorsorgen – siehe dazu auch Ihr Weg zur Abfertigung Neu.

Die Abfertigung Neu für Arbeitnehmer und Selbständige

Das Vorsorgesystem gilt für alle Personen, die der Pflichtversicherung nach dem ASVG oder GSVG unterliegen. Sie alle werden von einer der acht Betrieblichen Vorsorgekassen in Österreich betreut – siehe dazu Liste der Betrieblichen Vorsorgekassen.
Verpflichtend ist die Betriebliche Vorsorge für

  • Arbeitnehmer
  • Freie Dienstnehmer (auch Vorstände)
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Gewerbetreibende
  • Neue Selbständige
  • Geschäftsführer einer OG und Komplementär einer KG, wenn die Gesellschaft Mitglied der WKO ist
  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sofern nicht ASVG anwendbar und die Gesellschaft Mitglied der WKO ist
  • Personen, die auf Werkvertragsbasis arbeiten

Die Abfertigung Neu für Freiberufler und Land- und Forstwirte

Angehörige der Freien Berufe sowie Land- und Forstwirte haben das Recht auf Opting-in. Sie können die betriebliche Vorsorge also freiwillig nützen. Dieses Recht stellt diese Berufsgruppen mit den anderen Erwerbstätigen gleich und soll ihre soziale Sicherheit stärken. 
Konkret haben alle Personen, die der Pflichtversicherung nach dem GSVG, FSVG, NVG oder BSVG unterliegen, das Recht auf Opting-in. Das betrifft unter anderen:

  • Apotheker
  • Ärzte
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Wirtschaftstreuhänder
  • Architekten, Ingenieurkonsulenten und Ziviltechniker
  • Landwirte sowie Forstwirte