Fachgruppentagung der Landesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
08. September 2021, 10:00 Uhr
Lesedauer: 1 Minute
11.03.2023
Wann
08. September 2021, 10:00 Uhr
Wo
WIFI Steiermark, Campus 02, Steiermark-Saal,
Körblergasse 111-113, 8010 Graz
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung;
- Feststellung der Beschlussfähigkeit;
- Genehmigung der Tagesordnung;
- Beschlussfassung über die Grundumlage für das Jahr 2022 – Anpassung an Grundumlagen-Vereinheitlichungsbeschluss der Bundesinnung;
Als einheitliche Bemessungsgrundlage werden festgelegt: Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag in Höhe von 210 Euro. Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte.
Ein Abschlag für die zweite bzw. jede weitere Betriebsstätte von 100 %.
Die Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein Anteil in Form eines Hebesatzes von 0,50%.
Der Höchstbetrag der Grundumlage ist 1.200 Euro.
Die Verpflichtung von juristischen Personen zur Zahlung fester Beträge in doppelter Höhe wird ausgeschlossen.
Ruhen alle gem. § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in Höhe von 105 Euro zu entrichten. - Allfälliges