Fachgruppentagung der Landesinnung Mode und Bekleidungstechnik

24.08.2021, 14:00 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Wann

24.08.2021, 14:00 Uhr

Wo

Haus der Kleidermacher
Neutorgasse 24, 8010 Graz 

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Beschlussfassung über die Grundumlage für das Jahr 2022 - Anpassung an Grundumlagen-Vereinheitlichungsbeschluss des Fachverbands –Senkung der Grundumlage
    Die Grundumlage für die Mitglieder der Mode und Bekleidungstechnik setzt sich ab dem Kalenderjahr 2022 zusammen aus:
    Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag je Zuordnung zu folgenden Berufszweigen
    1. Kürschner, Handschuhmacher, Gerber, Präparatoren und Säckler € 200,00
    2. Bekleidungsgewerbe € 200,00
    3. Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler € 175,00
    4. Textilreiniger, Wäscher und Färber € 260,00
    Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte des zutreffenden Berufszweiges.
    Ein Abschlag für die zweite bzw. jede weitere Betriebsstätte: 50,00%
    Treffen mehrere Berufszweige an einer Betriebsstätte zusammen, ist bei unterschiedlich hohen Beträgen nur der höhere Betrag zu entrichten. Bei gleich hohen Beträgen ist der Betrag nur einmal zu entrichten.
    Die Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein Anteil in Form eines Hebesatzes (in %) unabhängig der Zuordnung zu Berufszweigen. 1,00%
    Der Höchstbetrag der Grundumlage ist: € 800,00
    Die Verpflichtung von juristischen Personen zur Zahlung fester Beträge in doppelter Höhe wird ausgeschlossen. 
    Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschafsbegründenden Berechtigungen für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in folgender Höhe zu entrichten: € 82,00
  5. Allfälliges


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