Einsichtnahme Voranschlag und Rechnungsabschluss
Voranschläge 2024 – Wirtschaftskammer Österreich, Fachverbände sowie Wirtschaftskammer Steiermark und die von dieser errichteten Fachgruppen
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Dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wurden der Voranschlag der Wirtschaftskammer Österreich und die Voranschläge der Fachverbände für das Jahr 2024 gemäß § 132 Abs. 3 WKG zur Kenntnis gebracht.
Der Voranschlag der Wirtschaftskammer Österreich sowie die Voranschläge der Fachverbände werden vom 12.02.2024 bis 11.03.2024 während der Geschäftszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung in der Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung Finanzen und Rechnungswesen, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, Zone A, 1. Stock, Zimmer A1 21, zur Einsicht für die Mitglieder aufliegen. In der Wirtschaftskammer Steiermark werden die Voranschläge vom 12.02.2024 bis 11.03.2024 während der Geschäftszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung, Abteilung für Finanzen und Rechnungswesen, 8010 Graz, Körblergasse 111-113, 1. Stock, zur Einsicht für die Mitglieder aufliegen.
Hinweis:
Voranschlag und Rechnungsabschluss der Wirtschaftskammer Steiermark werden zudem im Internet zur Verfügung gestellt.
Stand: 01.08.2023