Kinder in Schikleidung mit Helm und Schibrille sowie Skistecken blicken freudig in die Kamera und halten die Hand mit Daumen nach oben, im Hintergrund zeigt sich eine winterliche Alpenlandschaft
© grafikplusfoto | stock.adobe.com

Top-Sicherheit bei den ersten Schwüngen: 5. Steirischer Schlepplift-Tag in Modriachwinkel

Klein, aber fein: In den kleinen Skigebieten der Steiermark lernen Kinder ihre ersten Schwünge, aber auch Profis schätzen die gute Infrastruktur für das Training. Beim 5. Steirischen Schlepplifttag am 20. November 2023 bei den Hoisliften in Modriachwinkel tauschten sich etwa 40 Schleppliftbetreiber:innen mit Expert:innen zum Thema Sicherheit und zu technischen Neuerungen aus. 

Lesedauer: 3 Minuten

29.11.2023

"Wir sind bereit zum Aufsperren, aber die Kälte fehlt noch!" – Besser hätte Andreas Gruber, der gemeinsam mit seiner Frau Jasmine Gruber die Hoislifte in Modriachwinkel führt, die Lage in seinem Skigebiet nicht beschreiben können. Bei strahlendem Sonnenschein, aber (noch) grünen Wiesen begrüßte er die etwa 40 Teilnehmer:innen zum 5. Steirischen Schlepplifttag der WKO, ausgerichtet von der Fachgruppe Seilbahnen der WKO Steiermark. Der Schlepplifttag gehört zur obligatorischen technischen Weiterbildung, die Betreiber:innen regelmäßig besuchen müssen, um die Sicherheit am Berg zu gewährleisten. 

Kleine Skigebiete wichtig für Nachwuchs

Das Ambiente im jahrhundertealten ehemaligen Gehöft Hois war stimmig: In der warmen Stube steht noch der originale Pressbaum für den Most, alles ist urig in Holz gehalten. Auf 1.130 winterlich kalten Höhenmetern gelegen, bietet das Gastgeber-Skigebiet eine sehr lange Saison: Vier Schlepplifte, ein Kinderland, 30 ha Piste und die Schneeschule Klinger, die die Anlage pachtet, machen die Hoislifte zu einem beliebten Ort für Skikurse, insbesondere durch die Nähe zu Graz. "Wir sind hier schon die dritte und vierte Generation", sagt Jasmine Gruber, "seit 60 Jahren gibt es die Hoislifte." Fabrice Girardoni, Obmann der Fachgruppe Seilbahnen, betonte die Wichtigkeit der kleinen Skigebiete: "Gerade hier, wo die Kleinsten das Skifahren lernen, ist Sicherheit das Allerwichtigste." Georg Preßler, Bürgermeister von Edelschrott, bedankte sich bei "seinen" Skigebieten für die tolle Arbeit für den Nachwuchs im Schnee. 

Wenn die Pistenrettung anrückt

Trotz Top-Sicherheit im Liftbetrieb kann immer etwas passieren: Und dann ist die Pistenrettung gefragt. Georg Fritsch, Arzt aus Schladming, Bergretter und seit Kurzem Mitglied der Pistengütesiegel-Kommission, gab einen Einblick in die Arbeit der Pistenrettung in Österreich. Trotz der großen Helm-Freudigkeit auf den steirischen Pisten (85 %!) kommt es immer wieder zu den klassischen Ski-Verletzungen, vor allem an den unteren Extremitäten. Die Pistenrettung braucht für ihre Aufgaben (Absichern, Bergen, Lagern, Versorgen, Transportieren) bestens ausgebildete Leute mit großem medizinischem Wissen, die außerdem diverse Fahrzeuge lenken können müssen und - ganz wichtig - alles akribisch dokumentieren. Das sei nämlich, so der Experte, für die Liftbetreiber, die mit der Pistenrettung zusammenarbeiten, das Um und Auf. Denn letztendlich geht es auch immer um die Haftung. 

Sichere Speicherteiche

Die Frage "Wer ist schuld?" kann auch dann aufkommen, wenn ein Speicherteich nicht ausreichend gesichert ist, ein Damm bricht und Wasser Zerstörungen anrichtet. Paul Saler von der Gewässeraufsicht der Steiermärkischen Landesregierung beschrieb die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die etwa 60 Beschneiungs-Stau-Anlagen in der Steiermark gelten. Mögliche Gefahren sind regelmäßig zu prüfen, alle fünf Jahre wird die Prüfung behördlich überwacht. Sein Fazit: "Der Aufwand ist nicht groß, vernünftige Lösungen sind möglich - das gibt doppelte Sicherheit!" 

Ein Tagebuch zur Sicherung der Beweislage

Das Thema Haftung zog sich auch durch den umfassenden Vortrag von Christian Felder, Vorsitzender des Bundestechnikerkomitees im Fachverband der Seilbahnen, der den Part des erkrankten Thomas Pitzer, technischer Leiter der Planai-Hochwurzen-Bahnen, mitübernahm. Der Tiroler startete mit einem Kompliment an die steirischen Lifte, die er als "optimal beieinander" bezeichnete. Dennoch kann immer etwas passieren, sowohl was die Sicherheit der Mitarbeiter angeht als auch die der Gäste. Und dann gelte auch hier: "Wer schreibt, der bleibt." Die Unfall-Dokumentation kann im "Worst Case" zwischen Verurteilung und Freispruch entscheiden. Ein Betriebstagebuch, das akribisch zu führen ist, sei laut dem Experten daher unumgänglich. Um die Sicherheit der eigenen Anlage zu verbessern, empfahl er die STOP-Methode, ein Akronym das für die vier Schritte "Substituieren" (Ersetzen der gefährlichen Situation), "Technische Maßnahmen", "Organisatorische Maßnahmen" und "Persönliche Schutzausrüstung" steht. Die Zürich-Methode für das Assessment von Gefahren ist eine weiter Möglichkeit, das Gefahrenpotenzial von Situationen zu minimieren, etwa einem Sturz von der Leiter. Das alles sei wiederum zu dokumentieren - Stichwort Haftung. 

Persönliche Sicherheit ernst nehmen

Bei der persönlichen Schutzausrüstung, oft die einzige gangbare Maßnahme laut STOP-Modell, gelte: "Duldung ist Haftung". Das Nichttragen eines Helms kann für eine:n Mitarbeiter:in beispielsweise einen Entlassungsgrund darstellen, denn das Gesetz ist hier knallhart: Der Arbeitgeber ist im "Worst Case" schuld und trägt die Verantwortung. Auch ein:e Kolleg:in, die/der jemand anderen ohne Ausrüstung beobachtet, kann rechtlich in die Pflicht genommen werden. Kritisch sah Felder auch die "prüfpflichtigen Arbeitsmittel", egal ob Motorschlitten oder Säge. Sie sind jährlich durch eine "fachkundige Person" durchzuführen und zu dokumentieren. 

So wird die Piste sicher für alle

Die Sicherung der Piste (auch Zugänge und Absperrungen) ist eine der wichtigsten Aufgaben des Liftbetreibers. Eine Pistenrettung muss zur Verfügung stehen, egal ob intern oder extern, und ein:e Ersthelfer:in muss im Betrieb anwesend sein. Tipp des Experten: "Alle Mitarbeiter:innen zur Ausbildung schicken!" Bei Unfällen haftet erst einmal prinzipiell der Betreiber, auch bei Verpachtung etwa an Vereine, es gilt das "Ingerenzprinzip" (mit der Folge einer Beweislastumkehr). Zum Schluss folgte noch ein Appell zum Betrieb von Motorschlitten: "Nur betrieblich notwendige Fahrten – und die Skidoos nicht mit Schlüssel herumstehen lassen!" Sein Fazit: "Egal wie groß ein Skigebiet ist: Die Sicherheit steht immer an erster Stelle!"

Weitere interessante Artikel