Personen sitzen freudig an einem Tisch und besprechen Unterlagen in einer hellen und modernen Wohnraumsituation
© BalanceFormCreative | stock.adobe.com
Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Vitalis Angebot für Mindestlohn und Kabotage

Wir klären Sie über alle Informationen auf!

Lesedauer: 2 Minuten

Im Juli 2016 ist in Italien das Legislativdekret 136/2016 in Kraft getreten, das die europäische Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU zur Entsendung umsetzt. Das Dekret sieht für den entsendenden Arbeitgeber eine Reihe zum Teil neuer Verpflichtungen vor, die u.a. das Meldeverfahren, die Bereitstellung von Unterlagen und die Ernennung von Ansprechpersonen betreffen, bei Nichtbeachtung werden Sanktionen (Geldstrafen) verhängt. Die Bestimmungen des Dekrets gelten für Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, Personalleasingagenturen und erstmals auch Kabotagefahrten im Transportwesen.

Meldeverfahren

Was das Meldeverfahren für entsendende Unternehmen anbelangt, so muss seit dem 26. Dezember 2016 das Unternehmen spätestens bis 24:00 Uhr des Tages vor Entsendungsbeginn elektronisch eine Entsendungsmeldung an das italienische Arbeits- und Sozialministerium übermitteln (Formular UNI_Distacco_UE). Vorab muss sich das ausländische Unternehmen über das Portal cliclavoro des Ministeriums registrieren, um die Zutrittsdaten zur Online-Plattform für grenzüberschreitende Entsendungen zu erhalten und Entsendungsmeldungen online ausfüllen zu können.

 

Für die Meldung von Kabotagefahrten ist derzeit noch eine provisorische Lösung vorgesehen mit einem speziellen Meldeformular (ausfüllbares pdf-Dokument UNI_CAB_UE ), das per Mail an das italienische Arbeits- und Sozialministerium (Cabotaggio.DistaccoUE@lavoro.gov.it) geschickt werden muss. Zu einem späteren Zeitpunkt soll das Meldeformular für Kabotagetransporte in die Online-Plattform für grenzüberschreitende Entsendungen integriert werden.

 

Hinweis
Die anderen Bestimmungen des Legislativdekrets 136/2016, d.h. konkret die Bereitstellung von übersetzten Arbeits- und Lohnunterlagen, die Nennung von Ansprechpersonen mit Domizil in Italien und die Beachtung der italienischen Beschäftigungsbedingungen, sind auch bei Kabotagetransporten einzuhalten.


Sanktionen 

  • Geldstrafen bei Nichtbeachtung der Meldepflicht: 150 bis 500 Euro pro entsandtem Arbeitnehmer (bis max. 150.000 Euro)
  • Geldstrafen bei Nichtbeachtung der Bereitstellungspflicht der o.g. Dokumente: 500 bis 3.000 Euro pro entsandtem Arbeitnehmer (bis max. 150.000 Euro)
  • Geldstrafen bei Nichtbeachtung der Ernennungspflicht von Bezugspersonen: 2.000 bis 6.000 Euro.

 

Achtung:
Hinsichtlich der Nennung von Ansprechpersonen mit Domizil in Italien dürfen wir Ihnen als AISÖ folgendes VIALTIS Angebot unterbreiten. Bitte verwenden Sie bei Inanspruchnahme des Angebots auch die "AISÖ" als Referenz.


VIALTIS-Angebot

Der Ablauf des italienischen Mindestlohngesetzes (Salario minimo italiano) wurde nun offiziell bekannt gegeben. Das Gesetz bezieht sich auf Kabotage Dienstleistungen in Italien. Sollte dies auf ihr Unternehmen zutreffen, können Sie sich ab jetzt dafür registrieren. Um für Sie als Repräsentant fungieren zu können, benötigen wir diverse Unterlagen. 

 

Wir brauchen die folgenden Dokumente von ihnen unterschrieben und ausgefüllt zurück:

  • Sales Agreement in englischer Version
    (nach Erhalt dieses Dokuments werden Sie auf dem italienischen Portal "Lavoro" registriert.
  • Anschließend erhalten Sie eine E-Mail in der Sie bestätigen, dass wir ihr Repräsentant in Italien sind
  • Order Form
    (ausgefüllt & unterschrieben zurück per Mail)
  • Modello UNI_CAB_UE
    (Hier können bis zu fünf Fahrer eingetragen werden - dazu finden Sie hier eine Ausfüllhilfe.) 


Die Entsendbescheinigung UNI_CAB_UE müssen Sie dann auch an die folgende Adresse senden: cabotaggio.distaccoUE@lavoro.gov.it. Wie Sie dem Agreement entnehmen können, müssen diverse Unterlagen an uns gesandt werden, die bei uns gespeichert werden und bei Anfrage der italienischen Behörden abgefragt werden können:

  • Arbeitsvertrag des jeweiligen Fahrers
  • Dokument in der die Arbeitszeiten und Tage ersichtlich sind
  • Gehaltsnachweis
  • Nachweis über die Zahlung des Gehaltes an den Fahrer
  • Antrag bei Entsendung eines Arbeitnehmers ins Ausland (die Sozialversicherung muss ihnen diesen Antrag ausgefüllt zurück schicken)

Jeden Monat benötigen wir von ihnen die Gehaltsnachweise des Vormonats sowie den Nachweis über die Zahlung an den Fahrer.

 

Wichtig!
Folgende Dokumente müssen vom Fahrer mitgeführt werden:

  • Den ausgedruckten Arbeitsvertrag des jeweiligen Fahrers
  • Gehaltsnachweis

Stand: 02.04.2019

Weitere interessante Artikel