Österreich - Winterfahrverbotskalender 2024 kundgemacht
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Am 9. Jänner 2024 wurde die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für die A 12 Inntalautobahn und die A 13 Brennerautobahn an allen Samstagen vom 13. Jänner 2024 bis einschließlich 9. März 2024 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Winterfahrverbotskalender 2024) im BGBl. II Nr. 2/2024 kundgemacht.
Damit gilt (außer bei vorliegenden Ausnahmen gemäß § 2 ):
Mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren an allen Samstagen vom 13. Jänner 2024 bis einschließlich 9. März 2024 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn und der A 13 Brennerautobahn verboten, wenn das Ziel der Fahrt
- in Italien oder in einem Land, das über Italien erreicht werden soll, oder
- in Deutschland oder in einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll,
liegt.