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LKWs und PKWs auf Autobahn
© Gina Sanders | stock.adobe.com
Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Österreich - Winterfahrverbotskalender 2024 kundgemacht

Lesedauer: 1 Minute

09.01.2024

Inhaltsverzeichnis

    Am 9. Jänner 2024 wurde die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für die A 12 Inntalautobahn und die A 13 Brennerautobahn an allen Samstagen vom 13. Jänner 2024 bis einschließlich 9. März 2024 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Winterfahrverbotskalender 2024) im BGBl. II Nr. 2/2024 kundgemacht. 

    Damit gilt (außer bei vorliegenden Ausnahmen gemäß § 2 ): 

    Mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren an allen Samstagen vom 13. Jänner 2024 bis einschließlich 9. März 2024 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn und der A 13 Brennerautobahn verboten, wenn das Ziel der Fahrt 

    1. in Italien oder in einem Land, das über Italien erreicht werden soll, oder
    2. in Deutschland oder in einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll, 

    liegt.

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