KT-Gütesiegel
Das Gütesiegel für mehr Qualität und ein besseres Image.
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Das KT-Gütesiegel dient zur Hebung des Qualitätsstandards in der Branche und ermöglicht es Kunden (sowohl Konsumenten als auch Unternehmen) Kleintransport-Unternehmen zu finden, die sich an Qualitätsstandards halten, und dadurch als seriöse Kleintransport-Unternehmen zu erkennen sind.
Nach dem Vorbild der Wiener Fachgruppe der Kleintransporteure, die bereits 2017 ein Gütesiegel für mehr Qualität und ein besseres Image eingeführt haben, folgt nun auch die Steiermark dieser Qualitätsoffensive. Die Kleintransporteure sind seit Jahrzehnten ein unverzichtbarer urbaner Logistikdienstleister. Sie versorgen vor allem die Menschen in den Ballungsräumen mit Gütern, ganz egal worum es sich handelt. Weil aber das Kleintransportgewerbe (KT-Gewerbe) ein freies Anmeldegewerbe ist und die Konkurrenz groß ist, sind auch unseriöse Anbieter unterwegs. Leidtragende sind die Kunden und natürlich auch die seriösen Branchenmitglieder selbst, die in Verruf geraten. Das KT-Gütesiegel soll als Zertifizierungssystem mehr Transparenz für den Kunden bringen und gleichzeitig die Branche vor unseriösen Anbietern schützen und die Qualitätsstandards heben.
Das KT-Gütesiegel kann immer für drei Jahre erhalten werden und berechtigt nicht nur das "Tragen" des Gütesiegels (Gütesiegel als Kfz-Beklebung und Version für Druck und HP werden von der Fachgruppe in der WKO Steiermark zur Verfügung gestellt), die Gütesiegelträger werden auch explizit auf der Homepage als solche namhaft gemacht und sind auch im Firmen A-Z als solche gekennzeichnet.
Das Gütesiegel für den Kleintransport – dabei handelt es sich um Transporte mit Kfz bzw. Fahrzeugkombinationen bis 3,5 t hzG – erhält man dann für drei Jahre, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das KT-Gewerbe muss aktiv angemeldet und die WK-Grundumlage bezahlt sein.
- Alle zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzten Fahrzeuge müssen im Zulassungsschein die entsprechende Kennziffer 20 und die Verwendungsbestimmung für die gewerbliche Güterbeförderung vermerkt haben.
- Für alle Fahrzeuge ist eine gültige §57 KFG-Überprüfung nachzuweisen.
- In jedem Fahrzeug ist eine beglaubigte Abschrift des GISA-Auszugs mitzuführen.
- Seitens des Unternehmens ist eine aufrechte Transportversicherung vorzulegen.
- Die Fahrzeuge dürfen keine auffälligen Karosserieschäden aufweisen
- Alle KFZ müssen der Abgasklasse EURO Klasse V nach IG-L oder besser entsprechen.
- Nachweis, dass bei ÖGK keine offenen Dienstgeberbeiträge vorhanden sind
- Bestätigung, dass beim Finanzamt keine offenen Steuerbeträge vorhanden sind
- Bestätigung über die Teilnahme (Geschäftsführer oder ein Angestellter in leitender Funktion) des Wifi-Gütesiegelkurses, oder der GF oder ein leitender Angestellter hat die Konzessionsprüfung
- Einen erfolgreich absolvierten Fahrtechnikkurs des Geschäftsführers/ eines leitenden Angestellten.
Außerdem ist zu beachten: Auftragnehmer mit KT-Gütesiegel haften für ihre Subfrächter. Sie haben deshalb Sorge zu tragen, dass es höchstens eine Subfrächter-Ebene unter ihnen gibt. Der entsprechende Nachweis ist auf Verlangen der Fachgruppengeschäftsführung vorzulegen.
Seminar: Gütesiegel für Kleintransporteure
Da wir derzeit in der Steiermark keinen eigenen Kurs für das KT Gütesiegel anbieten, besteht die Möglichkeit über die WK Wien den Kurs zu besuchen. Die Fachgruppe übernimmt für die steirischen Kursteilnehmer, die Hälfte der Kurskosten gegen Vorlage des erfolgreich absolvierten Kurses.
Fahrtechnikkurse
Die Fahrtechnikkurse beim ÖAMTC sind auf den Gütesiegel-Kurs abgestimmt.
Natürlich können Gruppen auch gesondert um einen Termin anfragen.
Kontakte:
ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum Lebring
Jöß-Gewerbegebiet 1
8403 Lang
Tel. 03182/40165
E-Mail: fahrtechnik.lebring@oeamtc.at
ÖAMTC Fahrtechnik Kalwang
Gewerbepark 1
8775 Kalwang
Tel. 03846/20090
E-Mail: fahrtechnik.kalwang@oeamtc.at