Informationen zum Lenkprotokoll
Wer mit Nutzfahrzeugen gewerblich fährt, führt ein Lenkprotokoll. Natürlich gibt es auch Ausnahmen. Die Übergangsfrist für das allgemeine persönliche Fahrtenbuch ist abgelaufen und das Lenkprotokoll, das mit 1. Jänner 2018 eingeführt wurde, ist jetzt verpflichtend.
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Das veraltete persönliche Fahrtenbuch (nicht zu verwechseln mit dem für steuerliche Zwecke geführten Fahrtenbuch), das nun durch das neue Lenkprotokoll ersetzt wurde, dient der Aufzeichnung von Lenkzeiten in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 t hzG, die keinen Tachografen haben. Mitarbeiter:innen, die also im Rahmen ihrer Arbeit leichte Nutzfahrzeuge/Lkw lenken und eine gewisse Lenkzeit aufweisen, fallen unter diese Verpflichtung, ein Lenkprotokoll zu führen. Damit trifft es nicht nur Transporteure und Zusteller, es trifft in vielen Fällen auch den Werkverkehr.
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung von der WKO Steiermark mit dem Arbeitsinspektorat wurde über die Lenkprotokoll-Verordnung und ihre Ausnahmen informiert.
Wichtige Unterlagen zum Lenkprotokoll
- Informationsblatt: Wann muss ein Lenkprotokoll geführt werden?
- Das Lenkprotokoll - Informationen der Arbeitsinspektion
- Informationen zur Kontrolle des Lenkprotokolls
- Kontrolle der Lenkprotokolle (händische Führung)
- Kontrolle der Lenkprotokolle (elektronische Führung)
- Merkblatt: Lenkprotokoll - Anforderungen und Pflichten
- Prüfschemen: A - sonstige Fahrzeuge, B - Pflicht zur Führung eines Lenkprotokolls, C - Lenkprotokoll mit oder ohne Ausnahmen
- Tages-Lenkprotokoll: mit Ausnahme, ohne Ausnahme
- Wochen-Lenkprotokoll
- Verzeichnis der Lenker:innen